1. Änderung bezüglich der Windenergienutzung - Entwurf
Sachverhalt:
Der
Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) ist Träger der Regionalplanung für
seinen Verbandsbereich (kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und
Wolfsburg; Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel).
Gemäß § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 3 Absätze 2
und 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung
(NROG) i. d. F. vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 252) leitet der ZGB das
Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für
den Großraum Braunschweig 2008 (RROP 2008 – 1. Änd.) ein.
Im Entwurf der 1. Änderung des
RROP 2008 zur Weiterentwicklung der Windenergienutzung erfolgte u. a. eine
beschreibende Darstellung (Ziele und Grundsätze der Raumordnung), eine
zeichnerische Darstellung (mit der verbindlichen räumlichen Abgrenzung der
Vorrang- bzw. Eignungsgebiete Windenergienutzung) sowie die Begründung (mit
Erläuterungen zu den Zielen und Grundsätzen) der Planfestsetzungen.
Der Entwurf kann seit dem 23. Oktober bis zum 20. Dezember 2013 im Dienstgebäude des Zweckverbandes Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig eingesehen werden.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit sich bis zum 22. Januar 2014 schriftlich zu dem Entwurf zu äußern.
Eine CD mit den Verfahrensunterlagen liegt beim Bürgermeister zur Einsicht bereit.
Im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Heiningen sind keine Vorrang- und Eignungsgebiete festgesetzt.
Auszüge aus dem RROP, die die auf dem Gebiet der Samtgemeinde Oderwald befindlichen Vorrangstandorte WF 4 und WF 8 betreffen, sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde
Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Gegen die
vorgelegte Planung werden keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: