Betreff
Bauleitplanung in der Gemeinde Heiningen;
Bebauungsplanentwurf “Hopfengarten II" – erneute öffentliche Auslegung
Vorlage
H-XVII/071/2013
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Heiningen hat auf seiner Sitzung am 27.05.2013 der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Hopfengarten II“ zugestimmt.

 

Im Rahmen der Auslegung wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

 

Der Landkreis Wolfenbüttel –Umweltamt- hat Bedenken insofern geäußert, dass das Baugebiet um das Überschwemmungsgebiet der Oker befindlichen Fläche verkleinern lassen zu müssen und die Planungen entsprechend zu ändern, um eine Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu bekommen.

 

Am 28.11.2013 fand im Landkreisgebäude ein Gespräch hierzu statt. Die Pläne wurden diesbezüglich vom Ing.-Büro Kuhn + Partner, Braunschweig, geändert (s. Anlagen).

 

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.

 

Der Bebauungsplan muss mit entsprechenden zeichnerischen Darstellungen, der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung erneut öffentlich ausgelegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat der Gemeinde Heiningen beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Hopfengarten II“ in Heiningen gem. § 4a Abs.3 BauGB.

·         Die Auslegungsfrist beträgt drei Wochen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: