Betreff
Grundsatzbeschluss zum Wasserschaden im Kindergarten Oderwald;
Planung und Durchführung
Vorlage
H-XVII/072/2013
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Im Rahmen der Ursachenforschung zum Wasserschaden im Kindergarten Oderwald wurde festgestellt, dass an der West- und Südseite des Kindergartens im Außenbereich dringend Sanierungsarbeiten im Sockelbereich bzw. Abdichtungsarbeiten im Erdreich erfolgen müssen. Momentan ist hier der Putz des Sockels teilweise gerissen, abgebröckelt und das Mauerwerk in Mitleidenschaft gezogen worden sowie keinerlei Abdichtung im Erdreich vorhanden. Die Innenwände sind auch hier feucht geworden. Darüber hinaus sind auch im Innenbereich umfangreichere Arbeiten als nach der ersten Kostenschätzung zur Beseitigung des Wasserschadens erforderlich. Nach der neuesten Kostenschätzung werden für diese Arbeiten Kosten in Höhe von rd. € 25.000,00 entstehen. Die Gesamtsumme der Baumaßnahmen beläuft sich damit auf rd. € 45.500,00 (siehe Kostenschätzungen). Hinzu kommen die Kosten für neue Möbel, Sportgeräte (Investitionen) und Nebenleistungen, so dass mit einer Gesamtsumme in Höhe von rd. € 52.500,00 gerechnet werden muss. Diese wären zu je einem Drittel von den Gemeinden Dorstadt, Heiningen und Ohrum zu tragen, wobei die Gebäudeversicherung die Kosten bis zu einer Höhe  von €  20.810,54 trägt. Bei der vorgelegten Kostenschätzung ist bisher noch keine Drainage eingerechnet, da diese nach Aussage des Planers mit der vorgeschlagenen Sanierung entbehrlich ist. Eine endgültige Entscheidung hierüber sollte in der Ratssitzung erfolgen.

 

Da die Arbeiten so schnell wie möglich durchgeführt werden müssen, um die Abdichtungsarbeiten möglichst noch vor dem Wintereinbruch durchführen zu können, wird um eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Die Sanierungsarbeiten im Kindergarten Oderwald sollen wie in den beigefügten Kostenschätzungen beschrieben, erfolgen. Darüber hinaus sollen neue Möbel für den Gruppenraum „Raum der Sinne“ angeschafft sowie die zerstörten Sportgeräte ersetzt werden.

·         Dem Ingenieurbüro P1 Dipl.-Ing. Christian Plumeier, Pastor-Redecher-Str.10, 38312 Börßum, wird mit der Planung der Sanierung beauftragt.

·         Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Durchführungsauftrag für die genannten Maßnahmen zu erteilen.

·         Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung wird bis zur Höhe von 1/3tel der Gesamtkosten – voraussichtlich € 11.000,00 - zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     36510-736510-43300                               

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                                11.000,00 €

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: