Betreff
Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen in Ohrum. Abschluss eines Ingenieurvertrages; Beantragung von Fördermitteln.
Vorlage
O-XVIII/062/2020
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Das zum 01.01.2013 novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet

in § 8 Abs. 3 PBefG die Aufgabenträger in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,

für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu

erreichen.

 

Adressat dieser Pflicht ist zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger im ÖPNV, die einen Nahverkehrsplan erstellen.

Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat sich dieser Pflicht angenommen und im Nahverkehrsplan 2016 diese in die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV aufgenommen.

 

Zur Umsetzung dieses Zieles fördert der Regionalverband Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig. Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme an oder leistet bei Förderprogrammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung.

Auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert den Neu-, Aus- und Umbau von Haltestellen. Es wird eine Gesamtförderquote von 87,5 % erwartet. Die Planungskosten werden jedoch nur anteilig gefördert.

 

Den Kommunen haben die Planungshoheit und mithin die Verantwortung im Rahmen jeglicher Baumaßnahme die Bedingungen für eine barrierefreie Nutzbarkeit von ÖPNV-Haltestellen umzusetzen. Dabei ist es nicht erforderlich alle Haltestellen eines Ortes „umzurüsten“. Auf den barrierefreien Umbau der Haltestelle in der Brückenstraße (keine Schwerpunkthaltestelle) und der Haltestelle im Schmiedeweg (nur bedingter Schülerverkehr) wird aus Kostengründen und aus Gründen der Umgebungsstruktur verzichtet.

 

Die Haltestellen in der Harzstraße in der Gemeinde Ohrum (Schwerpunkthaltestellen) sollen im Jahr 2021 barrierefrei umgebaut werden (siehe Haushaltsplanung 2021). Hierzu ist es erforderlich, dass eine Bestandsaufnahme des IST-Zustandes erfolgt, die Förderanträge fristgerecht gestellt werden und die Umsetzung der Maßnahme technisch begleitet wird. Das Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, hat hierzu den Ingenieurvertrag vorlegt. Die Baukostengrobschätzung beläuft sich auf rd. 75.000 € (87 % Förderung) zuzüglich Planungskosten in Höhe von ca. 18.000 € (Ing.-Gebühren zuzügl. vertragl. Nebenkosten z. B. Baugrundgutachten u. a. mit anteiliger geringer Förderung).

 

Die Kostenschätzung wird auf Basis der bekannten Umsetzungsmaßnahmen in der SGO ausgearbeitet. Die Vertragsobjekte werden eingestuft in die Honorarzone II Mittelsatz der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Die Nebenkosten werden mit 6 % veranschlagt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Harzstraße“ in der Gemeinde Ohrum einschließlich der Bestandsaufnahme der IST-Situation sowie der Antragsbearbeitung für die ÖPNV-Programme des Landes Niedersachsen und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wird der als Entwurf beigefügte Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer + Partner, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, abgeschlossen.

 

·         Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Harzstraße“ in der Gemeinde Ohrum werden Zuwendungsanträge auf der Basis der vorliegenden Umbauplanung beim Regionalverband Braunschweig und bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt.

 

  • Auf den barrierefreien Umbau der Haltestelle in der Brückenstraße und der Haltestelle im Schmiedeweg wird verzichtet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: