Sachverhalt:
Das zum 01.01.2013 novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet
in § 8 Abs. 3 PBefG die Aufgabenträger in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,
für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen.
Adressat dieser Pflicht ist
zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger im ÖPNV,
die einen Nahverkehrsplan erstellen.
Der Regionalverband Großraum
Braunschweig hat sich dieser Pflicht angenommen und im Nahverkehrsplan 2016
diese in die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV aufgenommen.
Zur Umsetzung dieses Zieles
fördert der Regionalverband Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von
Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig.
Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme an oder leistet bei
Förderprogrammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung.
Auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert den Neu-,
Aus- und Umbau von Haltestellen. Es wird eine Gesamtförderquote von 87,5 %
erwartet. Die Planungskosten werden jedoch nur anteilig gefördert.
Den Kommunen haben die
Planungshoheit und mithin die Verantwortung im Rahmen jeglicher Baumaßnahme die
Bedingungen für eine barrierefreie Nutzbarkeit von ÖPNV-Haltestellen
umzusetzen. Dabei ist es nicht erforderlich alle Haltestellen eines Ortes
„umzurüsten“. Auf den barrierefreien Umbau der Haltestelle in der Brückenstraße
(keine Schwerpunkthaltestelle) und der Haltestelle im Schmiedeweg (nur
bedingter Schülerverkehr) wird aus Kostengründen und aus Gründen der
Umgebungsstruktur verzichtet.
Die Haltestellen in der Harzstraße in der Gemeinde Ohrum (Schwerpunkthaltestellen) sollen im Jahr 2021 barrierefrei umgebaut werden (siehe Haushaltsplanung 2021). Hierzu ist es erforderlich, dass eine Bestandsaufnahme des IST-Zustandes erfolgt, die Förderanträge fristgerecht gestellt werden und die Umsetzung der Maßnahme technisch begleitet wird. Das Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, hat hierzu den Ingenieurvertrag vorlegt. Die Baukostengrobschätzung beläuft sich auf rd. 75.000 € (87 % Förderung) zuzüglich Planungskosten in Höhe von ca. 18.000 € (Ing.-Gebühren zuzügl. vertragl. Nebenkosten z. B. Baugrundgutachten u. a. mit anteiliger geringer Förderung).
Die Kostenschätzung wird auf
Basis der bekannten Umsetzungsmaßnahmen in der SGO ausgearbeitet. Die
Vertragsobjekte werden eingestuft in die Honorarzone II Mittelsatz der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Die HOAI ist
verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die
Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur-
und Architektenleistungen. Die Nebenkosten werden mit 6 % veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen
„Harzstraße“ in der Gemeinde Ohrum einschließlich der Bestandsaufnahme der
IST-Situation sowie der Antragsbearbeitung für die ÖPNV-Programme des
Landes Niedersachsen und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wird
der als Entwurf beigefügte Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer +
Partner, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, abgeschlossen.
·
Für den barrierefreien
Umbau der Bushaltestellen „Harzstraße“ in der Gemeinde Ohrum werden
Zuwendungsanträge auf der Basis der vorliegenden Umbauplanung beim
Regionalverband Braunschweig und bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt.
- Auf den
barrierefreien Umbau der Haltestelle in der Brückenstraße und der
Haltestelle im Schmiedeweg wird verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: