Betreff
Ratsvorschrift zur Annahme unentgeltlicher Zuwendungen.
Vorlage
SG-X/256/2020
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2008 die Ratsvorschrift zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen beschlossen. Die Ratsvorschrift ist nach § 6 auch für die Beschäftigten der Verwaltung der Samtgemeinde Oderwald anzuwenden.

 

Nach § 5 dieser Ratsvorschrift besteht somit neben den Mitgliedern des Rates der Samtgemeinde Oderwald auch für die die Beschäftigten der Samtgemeinde Oderwald eine Informationspflicht über die angenommenen unentgeltlichen Leistungen.

 

Für das Jahr 2019 sind die von den Bediensteten mitgeteilten angenommenen unentgeltlichen Leistungen als Anlage beigefügt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,

 

  • von den angenommenen unentgeltlichen Leistungen der Beschäftigten der Samtgemeinde Oderwald Kenntnis zu nehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: