Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Börßum – Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel vom 24.09.2019.
Vorlage
B-XVIII/162/2020
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Drucksache-Nr.: B-XVIII/141/2019 hat der Rat der Gemeinde Börßum in seiner Sitzung am 20.01.2020 eine Grundsatzentscheidung dahingehend getroffen, dass:

-    dem Bau einer Kindertagesstätte am Standort „Oderwaldhalle“ (Flur 2, Flurstück 189/3) zugestimmt wird und

-    gem. § 10 Abs. 2 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel Gespräche mit dem Landkreis Wolfenbüttel hinsichtlich einer Rückübertragung geführt werden. Sollten die Gespräche über eine Fortsetzung erfolglos bleiben, wird die Vereinbarung zum Ende des Jahres (Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten) gekündigt.

 

Die vom Planungsbüro Urbisch modifizierten Planungen für einen Kindergartenneubau am Standort „Oderwaldhalle“ sehen vier Varianten vor, die den Ratsmitgliedern bereits anlässlich der Bauausschusssitzung am 14.01.2020 vorgestellt worden sind. Die Investionsspanne liegt zwischen 2.000.000 und 2.400.000 Euro (Planungsstand 01/2020).

Auf der Grundlage der vorgestellten Planungskosten wurde seitens der Verwaltung eine Einschätzung der voraussichtlich zu erwartenden Zuschüsse vorgenommen. Danach gewährt der Landkreis Wolfenbüttel für die Schaffung von erforderlichen Kita-Plätzen einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der notwendigen Investitionskosten, höchstens jedoch 4.000 €/Platz. Das wären bei 25 neu geschaffenen Kita-Plätzen max. 100.000 Euro und für die Schaffung von 15 neuen Krippenplätzen nochmals 60.000 € (§ 8 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel). Das Land Niedersachsen gewährt für die Schaffung weiterer Krippenplätze einen Zuschuss in Höhe von 12.000 €/Platz, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 13.000 € betragen (Nr. 5.2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren). Dies würde bei 15 Krippenplätzen einen Zuschuss in Höhe von 180.000 € ergeben.

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT), beträgt ein möglicher Zuschuss für die Schaffung von Kiga-Plätzen nach Nr. 5.2 der o.g. Richtlinie bis zu 7.200 €/Platz. Dies wären bei einer Maximalförderung 180.000 € für 25 Kindergartenplätze. Hierzu sei allerdings angemerkt, dass auf den Landkreis Wolfenbüttel ein maximales Fördervolumen von 413.000 € entfällt so dass mit einer erheblichen Überzeichnung zu rechnen ist. Insgesamt könnten voraussichtlich Zuschüsse in Höhe von 160.000 € vom Landkreis Wolfenbüttel und 360.000 € beim Land Niedersachsen beantragt werden. Letztgenannter Zuschuss ist bis zum 30.06. dieses Jahres bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

Der investive Eigenanteil der Gemeinde Börßum liegt je nach Auswahl der Planungsalternative und einer zurückhaltenden Prognose von Zuschüssen des Landes Niedersachsen und des Landkreises Wolfenbüttel zwischen 1.500.000 € und 1.850.000 €.

Mit Schreiben vom 23.01.2020 wurde das Revisionsverfahren nach § 7 Abs. 5 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel gegenüber dem Landkreis Wolfenbüttel eröffnet. Dies war angezeigt, da nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 13.12.2019 die zweckgebundenen Zuschüsse (als Ausgleich für die zum Kindergartenjahr 2018/2019 eingeführte Beitragsfreiheit im Ü3-Bereich) nicht auskömmlich waren. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Neubauplanungen der Gemeinde Börßum Bezug genommen und eine nachhaltige finanzielle, investive Beteiligung des Landkreises Wolfenbüttel eingefordert. Erste Gespräche wurden mit dem Kreisjugendamt sodann am 27.02.2020 geführt. Da die Entwicklungen zur Coronapandemie weitergehende Gespräche nahezu zum Erliegen gebracht haben, wurde in einem Telefonat mit Frau Landrätin Steinbrügge das weitere Vorgehen erläutert.

Mit Blick auf die in § 10 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel genannten Kündigungsfristen (6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres), wird diese bis spätestens 30.06. zum Ende des Jahres ausgesprochen. Der Landkreis Wolfenbüttel befindet sich zzt. noch in der Phase der Prüfung von Berechnungsmodellen. Eine abschließende Beurteilung sowie die Einbindung der politischen Gremien kann jedoch bis Mitte des Jahres nicht sichergestellt werden.

Ziel beider Vertragspartner ist es, für die Aufgabenwahrnehmung über den 01.01.2021 hinaus einen finanziellen Rahmen zu schaffen, der den Gemeinden für den Bereich der Personal- und Investitionskosten eine nachhaltige Entlastung schafft.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor bzw. deren jeweiligen Vertreter werden ermächtigt, die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel vom 24.09.2019 zum Ende des Jahres zu kündigen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: