Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Drucksache-Nr.:
B-XVIII/141/2019 hat der Rat der Gemeinde Börßum in seiner Sitzung am
20.01.2020 eine Grundsatzentscheidung dahingehend getroffen, dass:
- dem
Bau einer Kindertagesstätte am Standort „Oderwaldhalle“ (Flur 2, Flurstück
189/3) zugestimmt wird und
- gem. § 10 Abs. 2 der Vereinbarung über die
Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel Gespräche
mit dem Landkreis Wolfenbüttel hinsichtlich einer Rückübertragung geführt
werden. Sollten die Gespräche über eine Fortsetzung erfolglos bleiben, wird die
Vereinbarung zum Ende des Jahres (Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten)
gekündigt.
Die vom Planungsbüro Urbisch modifizierten
Planungen für einen Kindergartenneubau am Standort „Oderwaldhalle“ sehen vier
Varianten vor, die den Ratsmitgliedern bereits anlässlich der
Bauausschusssitzung am 14.01.2020 vorgestellt worden sind. Die Investionsspanne
liegt zwischen 2.000.000 und 2.400.000 Euro (Planungsstand 01/2020).
Auf der Grundlage der vorgestellten
Planungskosten wurde seitens der Verwaltung eine Einschätzung der
voraussichtlich zu erwartenden Zuschüsse vorgenommen. Danach gewährt der
Landkreis Wolfenbüttel für die Schaffung von erforderlichen Kita-Plätzen einen
Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der notwendigen Investitionskosten, höchstens
jedoch 4.000 €/Platz. Das wären bei 25 neu geschaffenen Kita-Plätzen max.
100.000 Euro und für die Schaffung von 15 neuen Krippenplätzen nochmals 60.000
€ (§ 8 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im
Landkreis Wolfenbüttel). Das Land Niedersachsen gewährt für die Schaffung
weiterer Krippenplätze einen Zuschuss in Höhe von 12.000 €/Platz, wenn die
zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 13.000 € betragen (Nr. 5.2 der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung
für Kinder unter drei Jahren). Dies würde bei 15 Krippenplätzen einen Zuschuss
in Höhe von 180.000 € ergeben.
Nach der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von
drei Jahren bis zur Einschulung (RIT), beträgt ein möglicher Zuschuss für die
Schaffung von Kiga-Plätzen nach Nr. 5.2 der o.g. Richtlinie bis zu 7.200
€/Platz. Dies wären bei einer Maximalförderung 180.000 € für 25
Kindergartenplätze. Hierzu sei allerdings angemerkt, dass auf den Landkreis
Wolfenbüttel ein maximales Fördervolumen von 413.000 € entfällt so dass mit
einer erheblichen Überzeichnung zu rechnen ist. Insgesamt könnten
voraussichtlich Zuschüsse in Höhe von 160.000 € vom Landkreis Wolfenbüttel und
360.000 € beim Land Niedersachsen beantragt werden. Letztgenannter Zuschuss ist
bis zum 30.06. dieses Jahres bei der Landesschulbehörde zu beantragen.
Der investive Eigenanteil der Gemeinde
Börßum liegt je nach Auswahl der Planungsalternative und einer zurückhaltenden
Prognose von Zuschüssen des Landes Niedersachsen und des Landkreises
Wolfenbüttel zwischen 1.500.000 € und 1.850.000 €.
Mit Schreiben vom 23.01.2020 wurde das
Revisionsverfahren nach § 7 Abs. 5 der Vereinbarung über die Förderung von
Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel gegenüber dem Landkreis
Wolfenbüttel eröffnet. Dies war angezeigt, da nach Vorlage des
Bewilligungsbescheides der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 13.12.2019
die zweckgebundenen Zuschüsse (als Ausgleich für die zum Kindergartenjahr
2018/2019 eingeführte Beitragsfreiheit im Ü3-Bereich) nicht auskömmlich waren.
In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Neubauplanungen der Gemeinde Börßum
Bezug genommen und eine nachhaltige finanzielle, investive Beteiligung des
Landkreises Wolfenbüttel eingefordert. Erste Gespräche wurden mit dem
Kreisjugendamt sodann am 27.02.2020 geführt. Da die Entwicklungen zur
Coronapandemie weitergehende Gespräche nahezu zum Erliegen gebracht haben,
wurde in einem Telefonat mit Frau Landrätin Steinbrügge das weitere Vorgehen
erläutert.
Mit Blick auf die in § 10 der Vereinbarung
über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel
genannten Kündigungsfristen (6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres), wird
diese bis spätestens 30.06. zum Ende des Jahres ausgesprochen. Der Landkreis
Wolfenbüttel befindet sich zzt. noch in der Phase der Prüfung von
Berechnungsmodellen. Eine abschließende Beurteilung sowie die Einbindung der
politischen Gremien kann jedoch bis Mitte des Jahres nicht sichergestellt
werden.
Ziel beider Vertragspartner ist es, für die
Aufgabenwahrnehmung über den 01.01.2021 hinaus einen finanziellen Rahmen zu
schaffen, der den Gemeinden für den Bereich der Personal- und Investitionskosten eine nachhaltige Entlastung schafft.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Bürgermeister und der
Gemeindedirektor bzw. deren jeweiligen Vertreter werden ermächtigt, die
Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im
Landkreis Wolfenbüttel vom 24.09.2019 zum Ende des Jahres zu kündigen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: