Sachverhalt:
Das zum 01.01.2013 novellierte
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet in § 8 Abs. 3 PBefG die
Aufgabenträger in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder
sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die
Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen. Adressat dieser
Pflicht ist zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als
Aufgabenträger im ÖPNV, die einen Nahverkehrsplan erstellen. Der
Regionalverband Großraum Braunschweig hat sich dieser Pflicht angenommen und im
Nahverkehrsplan 2016 diese in die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV
aufgenommen.
Zur Umsetzung dieses Zieles
fördert der Regionalverband Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von
Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig.
Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme an oder leistet bei
Förderprogrammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung.
Auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert den Neu-,
Aus- und Umbau von Haltestellen. Es wird eine Gesamtförderquote von 87,5 %
erwartet. Die Planungskosten werden jedoch nur anteilig gefördert.
Der Kommune obliegt die Planungshoheit und mithin die Verantwortung im Rahmen jeglicher Baumaßnahme die Bedingungen für eine barrierefreie Nutzbarkeit der ÖPNV-Haltestellen umzusetzen.
Unter diesen Voraussetzungen hat der Rat der Gemeinde Dorstadt zu entscheiden, ob die vorhandenen 4 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut und entsprechende Fördermittelanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und dem Regionalverband Großraum Braunschweig beantragt werden sollen.
Die Samtgemeinde Oderwald hat, nach vorheriger Ausschreibung der Planungsleistungen, im Jahre 2017 eine Bestandserhebung bzw. Vorplanung für alle Bushaltestellen im Samtgemeindegebiet an das das Ing.-Büro Damer und Partner, Vienenburg, in Auftrag gegeben. Das Ergebnis für die Gemeinde Dorstadt ist dieser Drucksache beigefügt.
Die Haltestellen in der Gemeinde Dorstadt sollen im Jahr 2021 barrierefrei umgebaut werden (siehe Haushaltsplanung 2021). Hierzu ist es erforderlich, dass eine Bestandsaufnahme des IST-Zustandes erfolgt, die Förderanträge fristgerecht gestellt werden und die Umsetzung der Maßnahme technisch begleitet wird. Das Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, wird hierzu den Ingenieurvertrag (wird ggf. nachgereicht) vorlegen.
Die Tatsache,
dass sich aufgrund der schlechten baulichen Zustände der Bushaltestellen eine
bauliche Notwendigkeit erkennen lassen, ergehen folgende
Beschlussvorschläge:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Für den barrierefreien Umbau der
Bushaltestellen in der Gemeinde Dorstadt, einschließlich der Bestandsaufnahme
der IST-Situation sowie der Antragsbearbeitung für die ÖPNV-Programme des
Landes Niedersachsen und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig, wird der als
Entwurf beigefügte Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer + Partner,
Kaiserstraße 2, 38690 Goslar/Vienenburg, abgeschlossen
·
Die
Fördermittelanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und dem
Regionalverband Großraum Braunschweig werden auf Grundlage der vorliegenden
Planungsentwürfe für den barrierefreien Umbau der vier Haltestellen in der
Gemeinde Dorstadt gestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: