Sachverhalt:
Durch die Corona-Pandemie waren und sind viele Eltern gezwungen, Urlaubstage für die Betreuung ihrer Kinder aufzuwenden. Durch die Planung des Landes Niedersachsen ab August 2020 wieder den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten aufzunehmen, ist eine dreiwöchige Schließzeit der Kindertagesstätten genau zu diesem Zeitpunkt für die Eltern nur sehr schwer nachvollziehbar. Auf die Schließzeit komplett zu verzichten, ist jedoch aus Gründen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht ratsam, da auch die Beschäftigten durch die Notbetreuung und den damit einhergehenden, einzuhaltenden Vorgaben sowie der psychischen Belastung im Hinblick auf eine mögliche Ansteckungsgefahr, eine schwierige und anstrengende Zeit erleben und deshalb Erholungsurlaub benötigen.
Um den Eltern entgegenzukommen und auch den Beschäftigten Erholungsurlaub zuzugestehen, sollte die Schließzeit im Sommer 2020 um eine Woche verkürzt, und damit auf zwei Wochen festgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung fasst folgenden
einstimmigen Beschluss:
· Die
Schließzeit der Kindertagesstätten wird im Sommer 2020 um die dritte Woche
gekürzt und damit auf zwei Wochen festgesetzt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: