Sachverhalt:
Die Polizeiinspektion Salzgitter hat darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Sanierung der L512 keine Markierung der Radwegfurten an den Einmündungen vorgesehen sind und hat dieses der Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel mitgeteilt.
Eine Radwegefurt ist eine Markierung, die einen Radweg über einen Knotenpunkt führt. Die Markierungen unterstreichen den Vorrang der Radfahrer, der durch Verkehrszeichen angeordnet sein muss. Im Gegensatz zu den Fußgängerfurten sind sie nicht nur an Ampeln markiert, sondern auch dann, wenn ein Radweg oder ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg entlang einer Vorfahrtsstraße oder einer anderweitig bevorrechtigten Straße verläuft.
Der Landkreis Wolfenbüttel hat sich nach der o. g. Mitteilung durch die Polizei mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) –Geschäftsbereich Goslar – in Verbindung gesetzt um die Frage zu klären, ob die Furten noch markiert werden, da diese durch die NLStBV aufzubringen sind.
Die NLSTBV hat daraufhin mitgeteilt, dass sie den Bestand, der vor der Baumaßnahme existierte, wiederhergestellt hat. Eine Markierung der Furten war vor der Maßnahme nicht vorhanden und müsste straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden. Eine Notwendigkeit für die Markierung sieht die NLSTBV aufgrund der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung auf der OD Börßum nicht.
Weiter hat die NLSTBV mitgeteilt, dass die Radfahrer bevorrechtigt gegenüber dem eingemündeten Verkehr auf den Straßen sind und besser gesehen werden, als auf den Gehwegen, welche für den Begegnungsverkehr aus deren Sicht als nicht geeignet angesehen werden. Des Weiteren lassen auch Änderungen in diversen Vorschriften die gemeinsame Nutzung nicht mehr zu
Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel hat nunmehr angeregt, das Nutzungsrecht des Gehweges für Radfahrer durch Entfernung der Zusatzzeichen 1022 aufzuheben. Die Furtmarkierungen wären dadurch entbehrlich.
Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 11.06.2007 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Entlang der Hauptstraße in Börßum entlang
des Gehweges wird das Verkehrszeichen „Fußgänger“ mit dem Zusatzschild
„Radfahrer frei“ aufgestellt.
Die Kosten in Höhe von ca. 1.200,00 € werden
von der Gemeinde Börßum getragen.
Der Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel muss nunmehr eine Entscheidung mitgeteilt werden.
Bei
Beibehaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges müsste die nach den
Verwaltungsvorschriften vorgeschriebenen Furten durch die NLStBV, nach einer
entsprechenden verkehrsbehördlichen Anordnung, markiert werden.
Ausschlaggebend
ist weiter noch eine Stellungnahme der Polizei, welche durch die
Straßenverkehrsabteilung vor Erteilung der verkehrsbehördlichen Anordnung
eingeholt wird.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Kombination weiterhin beizubehalten, da es durch die gemeinsame Nutzung in der Vergangenheit zu keinen nennenswerten Vorfällen kam, die der Verwaltung bekannt sind.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde
Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob die Beibehaltung eines gemeinsamen
Geh- und Radeweges an der OD Börßum weiterhin gewünscht wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: