Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Börßum.
Vorlage
B-XVIII/169/2020
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Auf der Sitzung des Rates der Gemeinde Börßum am 20.01.2020 wurde ausführlich über den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Börßum beraten und diskutiert.

 

Vorab hat das Architekturbüro Urbisch unter Beteiligung der Kindergartenleitung Planungen für den Neubau am Standort „Oderwaldhalle“ erarbeitet, welche in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt- und Naturschutz der Gemeinde Börßum am 14.01.2020 präsentiert werden konnten. Herr Urbisch hat ausführlich vier Varianten vorgestellt.

Die Investitionsspanne liegt dabei zwischen 2.000.000,00 € und 2.400.000,00 € (Planungsstand 1/2020). Ebenfalls wurde frühzeitig der Landkreis Wolfenbüttel zur Bewertung der planungsrechtlichen Belange beteiligt.

 

Auf der Grundlage der vorgestellten Planungskosten wurde seitens der Verwaltung eine Einschätzung der voraussichtlich zu erwartenden Zuschüsse vorgenommen. Aufgrund dieser (hohe Investitionskosten / zu erwartende Fördermöglichkeiten) hat der Rat der Gemeinde Börßum folgenden Beschluss gefasst:

 

  • Dem Bau einer Kindertagesstätte am Standort „Oderwaldhalle“ (Flur 2, Flurstück 189/3) wird zugestimmt.
  • Gem. § 10 (2) der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel werden Gespräche mit dem Landkreis Wolfenbüttel hinsichtlich einer Rückübertragung geführt. Sollten die Gespräche über eine Fortsetzung erfolglos bleiben, wird die Vereinbarung zum Ende des Jahres (Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten) gekündigt.

 

Daraufhin wurde eine nachhaltige finanzielle, investive Beteiligung des Landkreises Wolfenbüttel eingefordert und erste Gespräche mit dem Kreisjugendamt geführt, die leider durch die Coronapandemie nahezu zum Erliegen gebracht wurden. Ein Telefonat mit der Landrätin Frau Steinbrügge wurde ebenfalls geführt und das weitere Vorgehen erläutert.

 

 

Mit Blick auf die in § 10 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel genannten Kündigungsfristen (6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres) hat der Rat der Gemeinde Börßum auf seiner Sitzung am 25.05.2020 beschlossen, dass der Bürgermeister und der Gemeindedirektor bzw. deren Vertreter ermächtigt werden, die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel vom 24.09.2019 zum Ende des Jahres zu kündigen.

 

Da dem gestiegenen Platzbedarf weiterhin Rechnung getragen und das Projekt weiter und vor allem schnellstmöglich vorangetrieben werden muss, ist sich auf eine der vorgestellten Variante für den Kindergartenneubau festzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

  • Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, welche vorgestellte und ausgearbeitete Variante des Architekturbüros Urbisch umgesetzt wird.
  • Ein entsprechender Ingenieurvertrag wird mit dem Architekturbüro Urbisch geschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: