Sachverhalt:
Im Ortseingangsbereich von Klein Flöthe (aus Richtung
Groß Flöthe kommend) ist zur ausreichenden Ausleuchtung noch eine zusätzliche
Straßenlampe sinnvoll.
Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Flöthe am
20.02.2020 wurde der Bürgermeister ermächtigt, einen Auftrag für eine
leitungsgebundene Straßenbeleuchtung i. o. g. Bereich zu erteilen.
Zwischenzeitlich wurde geprüft, ob an dieser Stelle eine Solarlampe sinnvoll
und zweckmäßig ist. Die Kosten betragen rd. 1.600,00 € zuzüglich örtlicher
Montage und Installation. Auf die Angebotsunterlagen und die
Produktbeschreibung zum Lampentyp wird verwiesen. Damit liegen die
Investitionskosten deutlich unter den Kosten für eine leitungsgebundene
Beleuchtungsanlage (Kostenangebot rd. 7.000 €, da erhebliche Tiefbauarbeiten
für die Leitungsverlegung erforderlich sind). Positive Erfahrungen mit einer
Solarlampe liegen im Bereich am Bahnhof Börßum (Nordseite) vor. Gleiches
Modell.
Die Straßenlampe kann dann auch problemlos im
geplanten Aufstellbereich von Klein Flöthe auf der südlichen Straßenseite
installiert werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
In Änderung zum Beschluss vom 20.02.2020 wird der
Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung in
Klein Flöthe nunmehr für das vorliegende Angebot einer Solarlampe zuzüglich
Montageaufwand zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
54510.783110
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 1.600 zuzügl Montage
Jährliche Folgekosten: 50 €
Jährliche
Abschreibungen: 100 €