Sachverhalt:
Auf
der Gemeindekommandositzung am 28.05.2020 wurde Herr Alexander Steek
mehrheitlich von den Ortsbrandmeistern und ihrer Vertreter zum
Gemeindebrandmeister wiedergewählt.
Gemäß
§ 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat
der Samtgemeinde Oderwald auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer
Stellvertreter und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters über die Ernennung des
Gemeindebrandmeisters. Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ist auf die
Dauer von sechs Jahren vorzunehmen.
Der
Gemeindebrandmeister muss persönlich und fachlich geeignet sein, insbesondere
praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen
Lehrgängen an der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz mit Erfolg
teilgenommen haben. Diese Voraussetzungen liegen bei Herrn Alexander Steek vor.
Der Kreisbrandmeister wurde um Stellungnahme gebeten. Diese liegt zurzeit noch nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Herr Alexander
Steek wird zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der
Samtgemeinde Oderwald auf die Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 29.07.2020 berufen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
12610-712610-442100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 1.200,00 €
Jährliche Folgekosten: 1.200,00
€
Jährliche Abschreibungen: