Sachverhalt:
Die Gemeinde Flöthe führt zurzeit ein Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet „Klein Flöthe Süd-West“ in 38312 Flöthe OT Klein Flöthe durch. Damit die Erschließung des Baugebietes unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan beginnen kann, ist es notwendig schon jetzt den Planungsauftrag für die Erschließungsmaßnahmen zu vergeben. Der Ing.-Vertrag umfasst die notwenigen Leistungsphasen für die Planung und Durchführung (incl. Bauüberwachung) der sog. Baustraße und dem späteren Straßenendausbau incl. Nebenanlagen, Grünanlagen sowie der Straßenbeleuchtungsanlagen.
Das Ingenieurbüro Damer + Partner, Goslar, welches bereits mehrfach für die Gemeinde Flöthe bzw. die Samtgemeinde Oderwald tätig gewesen ist, wird hierzu kurzfristig einen Ingenieurvertrag vorlegen. Gleichzeitig werden die Ing.-Leistungen für die Wasserversorgung und Schmutz- sowie Regenwasserentsorgung durch die Eigenbetriebe der Samtgemeinde Oderwald ebenfalls an das Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, vergeben.
Die Gebühren ergeben sich ausgehend von den Kostenberechnungen der Baumaßnahmen bei Einordnung in die Honorarzone II Mindestsatz der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Für die Erschließung des Baugebietes „Klein Flöthe Süd-West“ in
38312 Flöthe OT Klein Flöthe wird ein Ingenieurvertrag mit dem
Ingenieurbüro Damer + Partner, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, geschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx 54110.787201
Mittel stehen zur Verfügung: werden im 1. Nachtrag 2020 veranschlagt
Gesamtausgaben: ca. 70.000 € grobe Schätzung
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: ca. 2.800,00 € ab Inbetriebnahme der fertigen
Gesamtanlage