Erweiterung des Vorhabens "Sanierung des Straßenraumes Burgende".
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 14.03.2019 die Prioritätenliste zur Dorfentwicklung beschlossen und als kurzfristiges Umsetzungsprojekt die Maßnahme “Sanierung des Straßenraumes Burgende“ festgelegt.
Bei der Planung der Neugestaltung des Straßenraumes Burgende, der ja im
Dorfentwicklungsplan bereits in der wichtigsten Förderkategorie verzeichnet
ist, wurde Kontakt mit dem Eigentümer der Fläche der geplanten Parkplätze
aufgenommen.
Grundsätzlich kann dieser der vorgestellten Ausbauweise zustimmen.
Allerdings möchte dieser aber die etwa mittig vorhandene, ca. 3 m breite
Einfahrt vom Straßenraum in seine Scheune (etwa 10 m gemessen von der
nordöstlichen Gebäudeecke) frei vom parkenden Verkehr halten.
Weiterhin soll auf der östlichen Seite der Verkehrsfläche ein ca.
1,0 m breiter Pflasterstreifen angelegt werden, der einerseits als Übergangs-
und Rangierstreifen zu dem hier in wassergebundener Bauweise geplanten
Parkplatz überleitet und andererseits auch mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen
beim Ein- und Ausfahren aus der Scheune überfahren werden kann.
In Bezug auf die Überplanung des privaten Grundstücks östlich des
eigentlichen Straßenraumes muss im Rahmen der Antragstellung eine
Gestattungserklärung zwischen Gemeinde und dem Eigentümer beigebracht werden,
aus der hervorgeht, dass die private Fläche der öffentlichen Nutzung als
Parkplatz (bei z.B. Veranstaltungen auf dem
Mittelalterlichen Hof) frei zur Verfügung steht.
Auf Wunsch der Bürgermeisterin wurde auch die Erweiterung des
Vorhabens in
Betracht gezogen, die mit Blick auf das Bewertungsschema die Chancen für eine
Bewilligung des Antrages erheblich bzw. entscheidend erhöhen würde. Bisher ist
die Erneuerung des Straßenraumes Burgende als separates Vorhaben Cramme Nr. 1
im Dorfentwicklungsplan verankert. Naheliegend ist die Erweiterung um den
Straßenraumbereich südlich der Wendeanlage, die ohnehin schadhaft ist. In
östlicher Richtung bietet sich eine ergänzende Wegeführung auf dem
grasbewachsenen Streifen (in wassergebundener Bauweise) an, über den dann die
Kreisstraße K 50 erreicht wird. Weiter östlich sollte dann die zu erneuernde
Wegeanlage zwischen Sportplatz und Schulwald in das Vorhaben integriert werden.
Gleichzeitig könnten hier die Retentionsmaßnahmen an der Meesche, der
Wasserlehrpfad, der Windenergielehrpfad sowie die Obstwiese am Ortsrand
einbezogen werden (vgl. Dorfentwicklungsplan Vorhaben Cramme Nr. 5).
Westlicherseits ist der Eigentümer der Flächen bereit, von seinen
südlich der Meesche liegenden Ackerflächen einen schmalen Streifen (3-5 m) an
die Gemeinde zu veräußern. So könnte auch hier ein wassergebundener Weg
entwickelt werden; zudem könnte die Meesche auf der Südseite ergänzend
bepflanzt werden. Ggfs. könnten sogar auch in diesem Abschnitt Retentionsmaßnahmen
im Gewässerverlauf erfolgen!
Unklar bleibt in diesem Zusammenhang aber noch die Wegeanbindung an
den Straßenraum Damm. Hier sind in der beigefügten Darstellung verschiedene
Varianten aufgeführt, die immer auch das Einverständnis von weiteren privaten Eigentümern
erforderlich machten..
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Das Vorhaben der Gemeinde Cramme “Sanierung des Straßenraumes Burgende“ im Rahmen des
Dorfentwicklungsplans in der Samtgemeinde Oderwald wird um den Straßenraumbereich südlich der Wendeanlage sowie in östlicher
Richtung um eine ergänzende Wegeführung auf dem grasbewachsenen Streifen (in
wassergebundener Bauweise) zur Kreisstraße K 50 erweitert werden. Gleichzeitig
soll die zu erneuernde Wegeanlage zwischen Sportplatz und Schulwald, die
Retentionsmaßnahmen an der Meesche, der Wasserlehrpfad, der Windenergielehrpfad
und die Obstwiese am Ortsrand in das Vorhaben integriert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: