Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG);
Sachspende (Spielgeräte) für die Spielplätze "Im Grashof" und "Hohe Worth".
Vorlage
C-XVIII/081/2020
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Gem. § 111 (7) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Über die Annahme entscheidet die Vertretung, d. h. der Rat der Gemeinde Cramme.

 

Der Verein Crammer Landwirtschaft e.V. hat mit Schreiben vom 19.06.2020 mitgeteilt, dass er in seiner Vorstandssitzung beschlossen hat, die nachfolgend aufgeführten Spielgeräte an die Gemeinde Cramme zu verschenken, um diese zur Nutzung von Kindern der Crammer Dorfgemeinde zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um:
 
                1. Spielgerät Einfachwipper „Pickup“ im Wert von 619,00 Euro ;

für dieses Spielgerät wird als Standort der gemeindeeigene Spielplatz „Im
                     Grashof“ favorisiert.

2. Spielgerät „Mini-Nestschaukel“ (geeignet f. kleinere Kinder) im Wert von 1.695,00 Euro;
für dieses Spielgerät wird als Standort der gemeindeeigene Spielplatz „Hohe Worth“ favorisiert.

3. Spielgerät „Krippenfohlen“ (geeignet f. kleinere Kinder) im Wert von 639,00 Euro;
für dieses Spielgerät wird als Standort der gemeindeeigene Spielplatz „Hohe Worth“ favorisiert.

 

 

Sämtliche Spielgeräte sind neuwertig und werden durch den Verein Crammer Landwirtschaft e. V. von der Firma Wehrfritz, Bad Rodach, erworben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Annahme der Sachzuwendungen (Spielgerät „Pickup“ im Wert von 619,00 €, Spielgerät „Mini-Nestschaukel“ im Wert von 1.695,00 € und dem Spielgerät “Krippenfohlen“ im Wert von 639,00 €) in Höhe von insgesamt 2.953,00 € wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: