Sachverhalt:
Ratsherr Dette hat mit Schreiben vom 27.06.2020 einen Antrag für den Lückenschluss des Fußweges im Bruchweg / Bahnhofstraße im Ortsteil Börßum gestellt.
Nach § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Börßum vom 07.11.2016 entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss der Antrag zur Vorbereitung überwiesen werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten,
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über die Annahme und Überweisung des Antrages des
Ratsherrn Dette zu entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: