Betreff
Bebauungsplan "Waldblick Nord" in der Gemeinde Dorstadt;
Erneuter Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Vorlage
D-XVIII/045/2020
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Dem Rat der Gemeinde Dorstadt wurde in seiner Sitzung am 19.06.2019 der Entwurf des Bebauungsplanes „Waldblick Nord“ (Drucksache D-XVIII/020/2018 nebst Anlagen) vom Ingenieurbüro Kuhn + Partner, Braunschweig, vorgestellt. Eine Entscheidung wurde nach kurzer Diskussion aber nicht getroffen, da der Entwurf nicht den Vorstellungen des Rates entspricht. Das Ing.-Büro hat dem Rat der Gemeinde Dorstadt in seiner Sitzung am 12.09.2019 eine überarbeitete Fassung (Drucksache D-XVIII/020/2018/1) vorgelegt. Diesem Entwurf wurde seinerzeit mehrheitlich zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Nach der Beschlussfassung hat das Ing.-Büro Kuhn + Partner mitgeteilt, dass der Umweltbericht der überarbeiteten Fassung des B-Planes nicht angepasst wurde. Da der Umweltbericht fehlerhaft ist, wurde die öffentliche Auslegung nicht durchgeführt. Mit der Überarbeitung des Umweltberichtes wurde vom Ing.-Büro Kuhn + Partner das Landschaftsarchitekturbüro Bolle + Baron-Lütje, Meine, beauftragt. Die überarbeitete Fassung liegt nun vor. Da die auszulegenden Unterlagen nicht nur unwesentlich verändert wurden, ist es notwendig, dass der Rat der Gemeinde Dorstadt die öffentliche Auslegung der geänderten Unterlagen beschließt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes “Waldblick-Nord“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

·         Es wird zugestimmt, dass gem. § 4a Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                             

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: