Betreff
Hochwasserschutzmaßnahmen;
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung „Linienschutz Dorstadt“
Vorlage
D-XVIII/046/2020
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Die Ortslage von Dorstadt wurde in der Vergangenheit bedingt durch die Lage im Oker-Warne-Tal immer wieder von schweren Hochwasserereignissen getroffen; zuletzt verursachte ein Hochwasser im Jahre 2017 große Schäden an Bauwerken und infrastrukturellen Einrichtungen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung verschiedener in Frage kommender Linienschutzmaßnahmen im Projektgebiet wurden die Schutzpotentiale mittels hydronumerischer Strömungsmodellierungen ermittelt. Auf Grundlage dieser Auswertung der Varianten wurde eine Vorzugsvariante herausgearbeitet.

 

Der Wasserverband Peine beantragt auf Grundlage der dieser Auswertung eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 WHG zur Umsetzung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen in der Gemeinde Dorstadt.

 

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb stark hochwassergefährdeter Siedlungsbereiche in Dorstadt.

 

Die Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Die Gesamtkosten für diese Hochwasserschutzmaßnahme werden auf rd. 754.000,00 € geschätzt. Im Finanzierungsplan des Teilkonzeptes „Linienschutz Dorstadt“ für das MU-Sondervermögen werden 80% der Gesamtausgaben durch Zuwendungen gefördert (603.200,00 €). Für die verbleibenden 20 % soll beim Landkreis Wolfenbüttel ein Antrag auf 100%-Finanzierung gestellt werden. Vom Landkreis ist ein auf jeden Fall ein 10 %-Zuschuss in Aussicht gestellt worden. Aus diesem Grund sind, zur Sicherung dieser Maßnahme, im Gemeindehaushalt 2021 75.400,00 € (10 %) als Eigenanteil der Gemeinde Dorstadt mit einzuplanen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Sollte widererwarten der Landkreis Wolfenbüttel als Zuschussgeber ausfallen, wird bei der Samtgemeinde Oderwald der verbleibende Ko-Finanzierungsanteil beantragt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Genehmigungsplanung „Linienschutz Dorstadt“ wird zugestimmt. Der Beschluss wird wirksam, wenn das Gespräch mit den Anliegern erfolgt ist.

·         Der Wasserverband Peine wird beauftragt, eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 WHG einzuholen.

·         Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Wolfenbüttel einen Antrag auf 100%-Förderung zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          werden im Haushalt 2021 eingeplant

Gesamtausgaben:                                             rd. 754.000,00 €            Eigenanteil: 75.400,00 €

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: