Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan „Klein Flöthe Südwest“ bezweckt
die Gemeinde Flöthe im Rahmen ihrer Zukunftsentwicklung den aktuellen
Flächenansprüchen nach Wohnbauland nachzukommen.
Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am
12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Klein Flöthe
Südwest“ in der Gemeinde Flöthe gefasst.
Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat den
Entwurf des o. a. Bebauungsplanes erarbeitet und in der anliegenden
Planunterlage dargestellt sowie ausführlich begründet.
Das Bauleitplanverfahren wird in einem beschleunigten
Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Verfahren) durchgeführt. Für dieses Verfahren gelten aber
gleichzeitig auch die Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13
Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Daher kann von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.
1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin kann von einer Umweltprüfung, von einem
Umweltbericht sowie der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, abgesehen werden.
Nach der Einleitung des Bauleitplanverfahrens
(Aufstellungsbeschluss) und der Billigung des Entwurfes, ist in einem nächsten
Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung nach §
3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus ist nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die
Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu dem Entwurf und der Begründung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Das Verfahren zur Aufstellung des o. a.
Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13b BauGB unter
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren.
·
Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der
Begründung wird zugestimmt.
·
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 b Satz 1 in Verbindung mit
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB abgesehen.
·
Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem
Umweltbericht gem. § 2 BauGB und der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung
zur Planauslage, welche Arten umweltgezogener Informationen verfügbar sind,
wird abgesehen.
·
Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: