Betreff
Bauleitplanung – Bebauungsplan "Klein Flöthe Südwest" in der Gemeinde Flöthe; Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB). Beteiligung am Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4Abs. 2 (BauGB).
Vorlage
F-XVIII/077/2020
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Mit dem Bebauungsplan „Klein Flöthe Südwest“ bezweckt die Gemeinde Flöthe im Rahmen ihrer Zukunftsentwicklung den aktuellen Flächenansprüchen nach Wohnbauland nachzukommen.

 

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Klein Flöthe Südwest“ in der Gemeinde Flöthe gefasst.

 

Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes erarbeitet und in der anliegenden Planunterlage dargestellt sowie ausführlich begründet.

 

Das Bauleitplanverfahren wird in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt. Für dieses Verfahren gelten aber gleichzeitig auch die Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Daher kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin kann von einer Umweltprüfung, von einem Umweltbericht sowie der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden.

 

Nach der Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss) und der Billigung des Entwurfes, ist in einem nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus ist nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf und der Begründung erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Das Verfahren zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren.

·         Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der Begründung wird zugestimmt.

·         Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 b Satz 1 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13  Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

·         Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht gem. § 2 BauGB und der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung zur Planauslage, welche Arten umweltgezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

·         Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: