Sachverhalt:
Die Gemeinde Flöthe ist seit 2012 Mitglied im
Zweckverband „Kindergarten Oderwald“.
Gem. § 3 der Zweckverbandsordnung hat der Zweckverband
die Aufgabe, für den örtlichen Bereich des Verbandsgebietes die Aufgabe der
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach SGB VII und den
landesrechtlichen Vorschriften auszuführen. Die Verbandsmitglieder stellen die
hierfür notwendigen Grundstücke und Gebäude pachtfrei/mietfrei zu Verfügung.
Damit verbunden entstehen bisher keine
„Bewirtschaftungskosten“ bei den Verbandsmitgliedern. Die
Bewirtschaftungskosten werden durch den Zweckverband (Haushalt Zweckverband)
geleistet und im Rahmen der anteiligen Defizitabrechnung (Belegungsquote) über
die Verbandsumlage geltend gemacht.
Die Verbandmitglieder tragen direkt nur die
Unterhaltung-, Abschreibungs- und Investitionskosten für Grundstück und Gebäude
(siehe Haushaltsplan Gemeinde Flöthe).
Da die reinen Bewirtschaftungskosten (z. B. Heizung,
Strom, Wasser usw. incl. der damit verbundenen Wartungs- und Prüfkosten)
individuell stark vom Nutzerverhalten und der ggf. energiesparenden
Betriebsausstattung abhängen, wird angeregt, dass die Bewirtschaftungskosten ab
dem 01.01.2021 wieder direkt durch die Grundstückseigentümer der
Kindertagesstätten zu leisten sind.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Zweckverband Kindergarten Oderwald wird
aufgefordert, die Betriebskosten für die pachtfrei/mietfrei zur Verfügung
gestellten Grundstücke und Gebäude wieder direkt dem jeweiligen
Grundstückseigentümer zuzuordnen und die Betriebskosten nicht mehr in der
Verbandsumlage abzurechnen. Eine direkte haushaltsrechtliche Zuordnung und
Buchung wird dabei empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
36510.424100 36510.724100
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein Planung ab 2021
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: