Sachverhalt:
Bisherige
Entwicklung
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in
seiner Sitzung am 22.01.2020 (siehe Drucksache-Nr.: SG-X/242/2020 vom 07.01.2020) den
Samtgemeindebürgermeister beauftragt, mit den Gemeinden Cremlingen und
Schladen-Werla sowie den Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse und Sickte
sowie ggf. dem Landkreis Wolfenbüttel die Vorbereitungen zur Gründung einer
gemeinsamen „Kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu treffen. Ferner hat der Rat
beschlossen, das Stammkapital, die anteiligen Gründungskosten sowie eine
jährliche Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft zu
tragen.
Die notwendigen Vorbereitungen und
Verhandlungen zur Gründung dieser Gesellschaft sind nunmehr abgeschlossen.
Hierbei hat der Landkreis Wolfenbüttel signalisiert, sich neben den o.a.
Kommunen an der Gesellschaft zu beteiligen. Er beteiligt sich mit einem
Stammkapitalanteil i.H.v. 50 Prozent, während die Gesellschafter der sog. kommunalen
Bank (Gemeinden Cremlingen und Schladen-Werla, sowie Samtgemeinden
Baddeckenstedt, Elm-Asse, Oderwald, Sickte) sich jeweils mit einem Stammkapital
i.H.v. 8,33 Prozent beteiligen.
Die Erstellung des Gesellschaftsvertrages
ist durch die Kanzlei Appelhagen begleitet worden.
Aufgrund vorhandener und preiswerter
Büroräumlichkeiten im Verwaltungsgebäude der früheren Samtgemeinde Asse wird
der Gesellschaftssitz Remlingen vorgeschlagen.
Die Gesellschaft soll ihre Gesellschafter
bei der Bereitstellung bedarfsgerechter Infrastruktureinrichtungen für die
Wirtschaft sowie bei der allgemeinen Standortentwicklung im Sinne einer
vorausschauenden Liegenschaftspolitik unterstützen. Hierzu gehört zum Beispiel
die Entwicklung bedarfsgerechter Gewerbeflächen. Sie soll gewerbliche
Ansiedlungen fördern und neue Nutzungen von leerstehenden Gewerbeimmobilien
aufzeigen. Sie dient als Berater für Bestandsunternehmen und Existenzgründer,
unterstützt bei der Sicherung bestehender oder der Entwicklung neuer
Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Auch vermarktet sie kommunale Flächen durch
Marketingkampagnen.
Um erfolgreich Wirtschaftsförderung zu
betreiben, bedarf es personeller und sächlicher Ressourcen sowie tiefgreifender
Expertise und Bewegungsfähigkeit. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese
Voraussetzungen mit den gegebenen Möglichkeiten der kreisangehörigen Kommunen,
mit Ausnahme der Stadt Wolfenbüttel, nur unzureichend realisiert werden können.
Mit der angestrebten Gesellschaft sollen nunmehr Ressourcen gebündelt und die vorgenannten
Voraussetzungen geschaffen werden. Ein Eingriff in die kommunale Hoheit, z.B.
bzgl. der Ausweisung von Gewerbegebieten durch Flächennutzungs- und
Bebauungspläne, findet hierdurch nicht statt. Jedoch können solche und andere
Vorhaben durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft begleitet und
vorangetrieben werden.
Rechtliche
Rahmenbedingungen
Bei der o. g.
Gesellschaft handelt es sich um eine Einrichtung im Sinne von § 136 Abs. 3 Nr.
2 NKomVG. Der Begriff der Einrichtung gemäß Nr. 2 ist weit gefasst. Die o. g.
Gesellschaft kann unter den Auffangtatbestand der Einrichtung „ähnlicher Art“
subsumiert werden. Angesichts des gewichtigen Interesses der Kommunen zur
Öffnung der Gesellschaft (wegen der zu schaffenden Möglichkeit des Beitritts
von Kooperationspartnern) ist hier auf § 136 Abs. 4 S. 4 NKomVG und dem als
Anlage beigefügten Bericht zu verweisen, dem die umfassende Abwägung der Vor-
und Nachteile zu entnehmen ist, dass die vorgesehene Aufgabenwahrnehmung im
Vergleich zu den zulässigen Organisationsformen des öffentlichen Rechts
wirtschaftlicher durchgeführt werden kann.
Finanzielle
Rahmenbedingungen
Die Samtgemeinde Oderwald bringt sich
einmalig mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 2.084,- € ein, was einem
Anteil von 8,33 % an der Gesellschaft entspricht. Die einmaligen
Gründungskosten in Höhe von ca. 2.500,- € trägt die neue Gesellschaft aus dem
eigenen und noch für das erste Rumpf-Geschäftsjahr zu beschließenden
Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan ist von der Gesellschafterversammlung zu
beschließen. An den fortlaufenden jährlichen Kosten wird sich die Samtgemeinde
mit jeweils 25.000 € beteiligen; diese Höhe ist aus jetziger Sicht auskömmlich
und gewährleistet den dauerhaften Betrieb der zu gründenden Gesellschaft.
Entsendung
in den Aufsichtsrat
Um die Interessen der gemeindlichen
Gesellschafter zu wahren, entsenden diese je ein Mitglied in den Aufsichtsrat
(der Landkreis Wolfenbüttel entsendet drei Vertreter in den Aufsichtsrat). Es
wird – analog zu den anderen gemeindlichen Gesellschaftern – vorgeschlagen,
dass der Hauptverwaltungsbeamte das Aufsichtsratsmandat wahrnimmt und hierbei
durch seinen Allgemeinen Vertreter vertreten wird. Die hiermit erwirkte
unmittelbare Verwebung der Samtgemeindeverwaltung mit der Gesellschaft dient dem
Zweck, die Vorhaben und Bedürfnisse der Samtgemeinde Oderwald und ihrer
Mitgliedsgemeinden kraftvoll einzubringen, voranzutreiben und ihnen eine
zielgerichtete Unterstützung durch die Gesellschaft zu sichern. Die Amtsdauer
des Aufsichtsrates endet mit der Kommunalwahlperiode am 31.10.2021. Alsdann
muss eine erneute Ernennung in der konstituierenden Ratssitzung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat wird gebeten,
folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Dem Beitritt der Samtgemeinde Oderwald
zur noch zu gründenden Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH mit
Sitz in Remlingen wird auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages
zugestimmt.
·
Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt
sich mit einer Stammkapitaleinlage von 2.084 Euro an der Gesellschaft.
·
Die Samtgemeinde Oderwald stellt der
Gesellschaft jährlich 25.000 € als Beteiligung an den Personal- und Sachkosten
zur Verfügung.
·
Die Samtgemeinde Oderwald entsendet
Samtgemeindebürgermeister Marc Lohmann in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Als Stellvertreter wird der allgemeine Vertreter Olaf Kosel benannt.
·
Der Samtgemeindebürgermeister wird
beauftragt, der Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel die Errichtung
der „Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH
gemäß § 152 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
unverzüglich anzuzeigen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben: Einmalige Einlage von 2.084,00 €
Jährliche Folgekosten: 25.000,00
€
Jährliche Abschreibungen: