Betreff
Gründung der Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH.
Vorlage
SG-X/286/2020
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

 

Bisherige Entwicklung

 

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 22.01.2020 (siehe Drucksache-Nr.: SG-X/242/2020 vom 07.01.2020) den Samtgemeindebürgermeister beauftragt, mit den Gemeinden Cremlingen und Schladen-Werla sowie den Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse und Sickte sowie ggf. dem Landkreis Wolfenbüttel die Vorbereitungen zur Gründung einer gemeinsamen „Kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu treffen. Ferner hat der Rat beschlossen, das Stammkapital, die anteiligen Gründungskosten sowie eine jährliche Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft zu tragen.

 

Die notwendigen Vorbereitungen und Verhandlungen zur Gründung dieser Gesellschaft sind nunmehr abgeschlossen. Hierbei hat der Landkreis Wolfenbüttel signalisiert, sich neben den o.a. Kommunen an der Gesellschaft zu beteiligen. Er beteiligt sich mit einem Stammkapitalanteil i.H.v. 50 Prozent, während die Gesellschafter der sog. kommunalen Bank (Gemeinden Cremlingen und Schladen-Werla, sowie Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse, Oderwald, Sickte) sich jeweils mit einem Stammkapital i.H.v. 8,33 Prozent beteiligen.

 

Die Erstellung des Gesellschaftsvertrages ist durch die Kanzlei Appelhagen begleitet worden.


 

Aufgrund vorhandener und preiswerter Büroräumlichkeiten im Verwaltungsgebäude der früheren Samtgemeinde Asse wird der Gesellschaftssitz Remlingen vorgeschlagen.

 

Die Gesellschaft soll ihre Gesellschafter bei der Bereitstellung bedarfsgerechter Infrastruktureinrichtungen für die Wirtschaft sowie bei der allgemeinen Standortentwicklung im Sinne einer vorausschauenden Liegenschaftspolitik unterstützen. Hierzu gehört zum Beispiel die Entwicklung bedarfsgerechter Gewerbeflächen. Sie soll gewerbliche Ansiedlungen fördern und neue Nutzungen von leerstehenden Gewerbeimmobilien aufzeigen. Sie dient als Berater für Bestandsunternehmen und Existenzgründer, unterstützt bei der Sicherung bestehender oder der Entwicklung neuer Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Auch vermarktet sie kommunale Flächen durch Marketingkampagnen.

 

Um erfolgreich Wirtschaftsförderung zu betreiben, bedarf es personeller und sächlicher Ressourcen sowie tiefgreifender Expertise und Bewegungsfähigkeit. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Voraussetzungen mit den gegebenen Möglichkeiten der kreisangehörigen Kommunen, mit Ausnahme der Stadt Wolfenbüttel, nur unzureichend realisiert werden können. Mit der angestrebten Gesellschaft sollen nunmehr Ressourcen gebündelt und die vorgenannten Voraussetzungen geschaffen werden. Ein Eingriff in die kommunale Hoheit, z.B. bzgl. der Ausweisung von Gewerbegebieten durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne, findet hierdurch nicht statt. Jedoch können solche und andere Vorhaben durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft begleitet und vorangetrieben werden.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Bei der o. g. Gesellschaft handelt es sich um eine Einrichtung im Sinne von § 136 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG. Der Begriff der Einrichtung gemäß Nr. 2 ist weit gefasst. Die o. g. Gesellschaft kann unter den Auffangtatbestand der Einrichtung „ähnlicher Art“ subsumiert werden. Angesichts des gewichtigen Interesses der Kommunen zur Öffnung der Gesellschaft (wegen der zu schaffenden Möglichkeit des Beitritts von Kooperationspartnern) ist hier auf § 136 Abs. 4 S. 4 NKomVG und dem als Anlage beigefügten Bericht zu verweisen, dem die umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile zu entnehmen ist, dass die vorgesehene Aufgabenwahrnehmung im Vergleich zu den zulässigen Organisationsformen des öffentlichen Rechts wirtschaftlicher durchgeführt werden kann.

 

Finanzielle Rahmenbedingungen

 

Die Samtgemeinde Oderwald bringt sich einmalig mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 2.084,- € ein, was einem Anteil von 8,33 % an der Gesellschaft entspricht. Die einmaligen Gründungskosten in Höhe von ca. 2.500,- € trägt die neue Gesellschaft aus dem eigenen und noch für das erste Rumpf-Geschäftsjahr zu beschließenden Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan ist von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. An den fortlaufenden jährlichen Kosten wird sich die Samtgemeinde mit jeweils 25.000 € beteiligen; diese Höhe ist aus jetziger Sicht auskömmlich und gewährleistet den dauerhaften Betrieb der zu gründenden Gesellschaft.

 

Entsendung in den Aufsichtsrat

 

Um die Interessen der gemeindlichen Gesellschafter zu wahren, entsenden diese je ein Mitglied in den Aufsichtsrat (der Landkreis Wolfenbüttel entsendet drei Vertreter in den Aufsichtsrat). Es wird – analog zu den anderen gemeindlichen Gesellschaftern – vorgeschlagen, dass der Hauptverwaltungsbeamte das Aufsichtsratsmandat wahrnimmt und hierbei durch seinen Allgemeinen Vertreter vertreten wird. Die hiermit erwirkte unmittelbare Verwebung der Samtgemeindeverwaltung mit der Gesellschaft dient dem Zweck, die Vorhaben und Bedürfnisse der Samtgemeinde Oderwald und ihrer Mitgliedsgemeinden kraftvoll einzubringen, voranzutreiben und ihnen eine zielgerichtete Unterstützung durch die Gesellschaft zu sichern. Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet mit der Kommunalwahlperiode am 31.10.2021. Alsdann muss eine erneute Ernennung in der konstituierenden Ratssitzung erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Dem Beitritt der Samtgemeinde Oderwald zur noch zu gründenden Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH mit Sitz in Remlingen wird auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages zugestimmt.

·         Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich mit einer Stammkapitaleinlage von 2.084 Euro an der Gesellschaft.

·         Die Samtgemeinde Oderwald stellt der Gesellschaft jährlich 25.000 € als Beteiligung an den Personal- und Sachkosten zur Verfügung.

·         Die Samtgemeinde Oderwald entsendet Samtgemeindebürgermeister Marc Lohmann in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Als Stellvertreter wird der allgemeine Vertreter Olaf Kosel benannt.

·         Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, der Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel die Errichtung der „Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel GmbH gemäß § 152 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) unverzüglich anzuzeigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                Einmalige Einlage von 2.084,00 €

Jährliche Folgekosten:                        25.000,00 €

Jährliche Abschreibungen: