Sachverhalt:
Hierzu
wird auf den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
2021 nebst Anlagen –Kurzfassung- (nur die entscheidungsbegründenden Anlagen
insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2021 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 353.000,00 aus.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind nicht vorgesehen. In der
mittelfristigen Finanzplanung werden dauerhaft Verluste erwartet, die ab 2022
rückläufig verlaufen sollten. Die in der mittelfristigen Finanzplanung von 2020
noch positiv dargestellten Ergebnisse sind pandemiebedingt nicht mehr
realistisch.
Die Kalkulation der Schlüsselzuweisungen basiert auf
den Orientierungsdaten des Landes (Kommunaler Finanzausgleich -5,8%). Der
vorläufig zu erwartende Grundbetrag/Einwohner wurde vom Land noch nicht bekannt
gegeben. Die vorläufige Berechnung des Grundbetrages wird bis zum Sitzungstag
noch erwartet.
Die Steigerung der Personalkosten entspricht den
Tarifvorgaben.
Die Aufwendungen bei den Sach-
und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2021 sind sehr hoch. Ausschlaggebend sind
die zusätzlichen Sach-/Dienstleistungen in den Produkten „Feuerwehr“ und
„Schulen“. Auf die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der bestehenden
Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen (Bedarfszuweisungsverfahren) wird
nachdrücklich hingewiesen.
Die Abschreibungen wurden auf der Basis der
Anlagenbuchhaltung ermittelt. Auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2015
bis 2020 und die dadurch zu erwartenden Änderungen in der Anlagenbuchhaltung
wird hingewiesen.
Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich für
das Haushaltsjahr 2022 auf € 558.500,00
und können nur durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von € 387.400,00
finanziert werden. Hinzu kommt die Übertragung der nicht ausgeschöpften
Kreditgenehmigung aus 2019 und 2020. Die einzelnen Investitionsvorhaben sind im
vorliegenden Vorbericht dargestellt.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich.
Im Haushalt 2021 werden die bisherigen
Haushaltsvermerke des Vorjahres übernommen.
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Im Stellenplan sind keine Änderungen erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die vorliegende Haushaltssatzung 2021
incl. Stellenplan 2021 wird erlassen und das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: