Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Börßum.
Vorlage
B-XVIII/186/2020
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

 

Das mit der Planung des Kindergartenneubaus beauftragte Architekturbüro Urbisch aus Osterwieck hatte letztmalig in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Natur der Gemeinde Börßum am 15.06.2020 den in der Ratssitzung am 20.01.2020 vorgestellten Vorentwurf in überarbeiteter Fassung eingebracht. Die Entwurfsunterlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In der 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Börßum hat man basierend auf den vorgenannten Planungsstand folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst:

 

Es wird die ausgearbeitete Variante A des Architekturbüros Urbisch umgesetzt, wenn ein zusätzlicher Betriebs- und Investitionszuschuss in Höhe von 200.000,00 € für die Gemeinde Börßum fließt. Ansonsten wird die Variante C, ausgearbeitet vom Architekturbüro Urbisch, umgesetzt.

 

Bei der Planungsvariante A (Ausbauvariante mit Satteldach und schmalen Flur) war mit Stand 01/2020 von Bruttobaukosten von 2.300.000,00 EUR auszugehen.

Bei der Planungsvariante C (Ausbauvariante mit Pultdach mit schmalen Flur bei Entfall Galerie) werden Bruttobaukosten von 2.095.000,00 EUR zugrunde gelegt.

 

Exkurs:

 

Im Mai 2020 wurde die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel vom 24.09.2019 zum Ende des Jahres 2020 gekündigt. Zu konstatieren ist, dass die Verhandlungen über einen Neuabschluss in jedem Fall noch nicht zum Jahresende abgeschlossen sein werden. Auf die Zwischennachricht des Landkreises Wolfenbüttel vom 05.11.2020 (sh. Anlage 3) wird insoweit verwiesen.

Unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlungen ist festzuhalten, dass der Landkreis Wolfenbüttel nach Intervention und nochmaliger Prüfung der Fördertatbestände (sh. hierzu auch die Drucksache-Nr.: B-XVIII/162/2020) zu dem Ergebnis kommt, dass die Kosten für insgesamt 50 neue Kindergartenplätze wie ursprünglich begehrt als förderfähig anerkannt werden, ohne dass eine Prüfung im Rahmen einer Ersatzbeschaffung aus wirtschaftlichen Gründen nach der Kita-Vereinbarung erfolgen muss. Dies führt bereits jetzt zu einer Verbesserung des Zuwendungsvolumens um 100.000 Euro auf 620.000 Euro, wobei die zu erwartenden Steigerungen bei den Personalkostenzuschüssen noch nicht eingerechnet worden sind.

 

Auch wenn die von den Kommunen in Raum stehende Forderung einer Investitionskostenförderung für neu zu schaffende Betreuungsplätze mit 40 % der jeweiligen Investitionskosten nicht vollends Berücksichtigung finden sollte, ist davon auszugehen, dass der bisherige Investitionskostenzuschuss (4.000 Euro je neu geschaffenen Kindergartenplatz) mindestens eine Anhebung von 50 v.H. erfahren dürfte.

 

Um nicht weiter in zeitlichen Verzug zu geraten, ist eine abschließende Beschlussfassung nunmehr geboten, da die Betriebserlaubnis für den Kindergarten „Dahlgrundsweg“ mit einer Befristung auf den 31.07.2022 versehen worden ist. Der Umsetzungszeitraum dürfte Stand heute insgesamt zwei Jahre betragen. Wie der aktualisierten Kostenschätzung des Planungsbüros Urbisch zu entnehmen ist, wurde bereits eine Kostensteigerung von 5 Prozent eingepreist.

Kostenschätzung (Stand 10/2020)

Kostengruppen 300 und 400 brutto   1.770.000 EUR

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Kostengruppe 100                                         entfällt

Kostengruppe 200                                  15.000 EUR

Kostengruppe 300                             1.400.000 EUR

Kostengruppe 400                                370.000 EUR

Kostengruppe 500                                195.000 EUR

Kostengruppe 600                                110.000 EUR

Kostengruppe 700                                295.000 EUR

Gesamtkosten                                   2.385.000 EUR

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Die Anlage 1 bildet die Ursprungsvariante A mit Zugang zur Einrichtung im Westen ab. Variante 2 zeigt bei gleichen räumlichen Zuschnitt die spiegelverkehrte Variante mit Eingang auf der Ostseite. Die Variante C wurde aufgrund der Beschlusslage aus Juli 2020 und der zu erwartenden Zuwendungen planerisch nicht weiterverfolgt.


 

Beschlussvorschlag:

 Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Auf Grundlage der entwickelten Entwurfsunterlagen des Architekturbüros Urbisch aus Osterwieck wird um Entscheidung gebeten, welche Variante für das Bauantragsstellungsverfahren herangezogen werden soll.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: