Abschluss eines Ingenieurvertrages.
Sachverhalt:
Nachdem das Baugebiet „Hopfengarten II“ vollständig erschlossen und bebaut ist, ist es nunmehr notwendig den Straßenendausbau durchzuführen. Die Ausführungsplanung für den Straßenendausbau wurde schon im Rahmen der Erschließung des Baugebietes durchgeführt und vom Rat der Gemeinde Heiningen in seiner Sitzung am 31.03.2015 beschlossen.
Dass mit der bisherigen Planung beauftragte Ing.-Büro hat für die noch durchzuführenden Arbeiten (Leistungsphasen 6 – 9) des Leistungsbildes Verkehrsanlagen der HOAI ein Honorarangebot vorgelegt (s. Anlage).
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Das Ingenieurbüro Kuhn und Partner mbB,
Hermann-Blenk-Straße 18, 38108 Braunschweig wird mit den Leistungsphasen 6 bis
9 des Leistungsbildes “Verkehrsanlagen“ der HOAI, für den Straßenendausbau des
Baugebietes “Hopfengarten 2“ in Heiningen, entsprechend des in der Anlage
beigefügten Ingenieurvertrages beauftragt.
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Die Durchführung des Straßenendausbaus des Baugebietes
“Hopfengarten 2“ wird beschlossen.
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Die notwendigen Ausschreibungsverfahren für den
durchzuführenden Straßenendausbau sind einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: müssen im Haushalt 2021 bereitgestellt werden
Gesamtausgaben: ca. 190.000,00 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: