Betreff
Montage von Wasserzählern auf den Sportanlagen in der Gemeinde Börßum.
Vorlage
B-XVIII/189/2020
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Ratsherr Dette hat mit Schreiben vom 09.05.2019 einen Antrag für die Montage von Wasserzählern in den Sportheimen der Gemeinde Börßum gestellt.

 

Entsprechende Nebenzähler wurden auf den Sportanlagen in Achim und Bornum eingebaut.

 

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Naturschutz der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 26.11.2019 über den o.g. Antrag beraten und ist im Ergebnis darüber eingekommen, dass die Kosten für das „Gießwasser“ im Jahr 2020 weiterhin von der Gemeinde Börßum zu übernehmen und weiterhin zu beobachten ist wie hoch die Gebühren dafür sein werden. Über die weitere Vorgehensweise soll dann nach dem Verbrauchsjahr 2020 entschieden werden.

 

Der Verbrauch stellt sich auf den einzelnen Sportanlagen nach den aktuellen Abrechnungen im Jahr 2020 wie folgt dar:

 

Sportheim Achim:      454,07 € (Verbrauch 170 m³). Vorjahr: 964,28 €. (Reine Wassergebühr; Kein Abwasser).

 

Sportheim Börßum:   566,86 € (Verbrauch 67 m³). Vorjahr: 712,46 €.

 

Tennisplätze Börßum: 662,76 € (Verbrauch 279 m³). Vorjahr: 638,41 €. (Reine Wassergebühr, kein Abwasser).

 

Standrohr Börßum:    615,13 € (Verbrauch 258 m³). Vorjahr: 171,54 €. (Reine Wassergebühr, kein Abwasser).

 

Sportheim Bornum:    454,65 € (Verbrauch Hauptzähler 54 m³, Nebenzähler 3 m³). Vorjahr: 675,06 €.

 

Die Übernahme der Wassergebühren für die Sportheime (Hauptzähler) sind über die Nutzungsverträge geregelt und von der Gemeinde Börßum zu übernehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob die Gemeinde Börßum weiterhin die Kosten für das „Gießwasser“ übernimmt oder, ob die entsprechenden Vereine die Kosten zu tragen haben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: