a) Errichtung einer Bürgerbegegnungsstätte
b) Neugestaltung der Außenanlagen
hier: Auftragsvergabe der Planungsleistungen
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Oderwald ist im Jahr 2017 in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen worden.
Mit Antrag vom 05.09.2019 wurden seitens der Gemeinde Heiningen Zuwendungsanträge nach der ZILE-Richtlinie beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht. Diese beinhalteten:
a) den Abriss des Jugendtreffs mit Erweiterung des bestehenden Dorfgemeinschaftshauses als Bürgerbegegnungsstätte (einschließlich Jugendtreff)
b) die Neugestaltung der Außenanlagen mit zentralem Spielplatzareal, einschließlich Bewegungsparcours, der Schaffung von Besucherparkplätzen sowie eine Wegeanbindung zwischen der „Hauptstraße“ und der Straße „Am Entenfang“.
Die Kostenschätzung aus 07/2019 sieht für das Teilprojekt „Bürgerbegegnungsstätte“ Bruttoaufwendungen in Höhe von 998.847 Euro und für das Teilprojekt „Außenanlagen DGH“ Bruttoaufwendungen in Höhe 615.825 Euro vor. Es wurden jeweils Förderquoten von 73 v.H. zugrunde gelegt.
Zwischenzeitlich ist der Fördersatz in den Maßnahmen der Dorfentwicklung und Basisdienstleistungen für finanzschwache Kommunen von 63 % (+ 10 % ILE-Anteil) auf 80 % bzw. 90 % angehoben worden. Als finanzschwach gelten Kommunen, deren Abweichung von der Steuereinnahmekraft 15% unter dem niedersächsischen Landesdurchschnitt liegen. Diese Voraussetzungen gelten für die Gemeinde Heiningen als erfüllt.
Seitens des Amtes für regionale Landesentwicklung in Braunschweig (ArL BS) liegt mittlerweile eine verbindliche Aussage vor, wonach beide Teilprojekte mit einer Förderquote von 90 % ausgestattet werden, womit sich die Zuwendungssummen für die Maßnahme „Bürgerbegegnungsstätte“ von 500.000 Euro auf insgesamt 898.962 Euro und für das Projekt „Außenanlagen DGH“ von 449.552 Euro auf 554,242 Euro erhöht.
Die Bewilligungsbescheide vom 09.06.2019 (Bürgerbegegnungsstätte) bzw. 27.07.2019 sehen einen Umsetzungszeitraum bis spätestens 30.09.2022 bzw. 30.06.2022 vor.
Vor diesem Hintergrund ist für die Planung und die Umsetzungsbegleitung der vorgenannten Maßnahmen ein Planungsbüro zu beauftragen.
Für die Auswahl eines entsprechenden Büros wurden 5 Planungsbüros zu einer Vorstellungsrunde eingeladen, die am 16.12.2020 stattfinden wird.
Anhand der Vorstellungen und den vorliegenden Kostenangeboten für die Planungsleistungen beider Teilprojekte, sowie der damit verbundenen Umsetzungsbegleitung, ist ein Entscheidungsvorschlag für den Gemeinderat zu formulieren.
Es ist beabsichtigt, dem ausgewählten Planungsbüro die Ingenieurleistungen für die Planungsphasen 3 bis 9 auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes sodann zu übertragen.
Die Auswahlentscheidung steht unter dem Vorbehalt der Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Auftrag für die Planungsleistungen zur “Errichtung
einer Bürgerbegegnungsstätte“ am Standort Hauptstraße 2A in 38312 Heiningen
wird dem Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt.
·
Der Auftrag für die Planungsleistungen zur
“Neugestaltung der Außenanlagen“ am Standort der Bürgerbegegnungsstätte,
Hauptstraße 2A in 38312 Heiningen wird dem Planungsbüro mit dem
wirtschaftlichsten Angebot erteilt.
·
Die Auftragsvergaben stehen unter dem Vorbehalt, dass
die Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Wolfenbüttel ohne
wesentliche Beanstandungen erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: