Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2021 sowie Stellenplan 2021 und Haushaltssicherungskonzept 2021.
Vorlage
D-XVIII/050/2021
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2021 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von 31.500,00 € aus. Die mittelfristige Finanzplanung weist ab 2022 einen dauerhaften Jahresgewinn zw. rd. 14.000 € und 20.000 € aus.

 

Die Steuerkraft ist im Berechnungsjahr 2020 gesunken und wird künftig wieder leicht ansteigen (Orientierungsdaten).

 

Die kalkulierten Abschreibungen sind überwiegend durch die geplanten Investitionsvorhaben geprägt.

 

Die wesentlichen Transferleistungen stehen in Abhängigkeit zur Steuerkraft (Kreis- und Samtgemeindeumlage) bzw. zur Belegungsquote im Bereich Kindertagesstättenwesen (Zweckverbandsumlage).

 

Die veranschlagten Sach- und Dienstleistungen liegen geringfügig über dem Betrag, der gem. der abgeschlossenen Zielvereinbarung als Konsolidierungsziel betrachtet wird.

 

Im Finanzhaushalt werden für 2021 Finanzmittelverluste in der lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 25.000 € erwartet. Für 2022 bis 2024 sind wieder Finanzmittelüberschüsse geplant, die voraussichtlich die lfd. Tilgungsleistungen übersteigen werden.

 

Investitionen fallen in Höhe von 1.867.400 € (dafür Zuwendungen in Höhe von 1.767.400 € geplant) an, die haushaltsrechtlich kreditfinanziert werden müssen (zuzüglich Haushaltsübertragungen aus 2020). Weitere wesentliche Investitionen ergeben sich bisher nur aus dem DE-Plan und sind für eine haushaltsrechtliche Beurteilung in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht ausreichend konkret genug.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sowie die Haushaltskonsolidierungsleistungen gem. der abgeschlossenen Zielvereinbarung wurden hierbei dokumentiert.

 

In der Haushaltsplanung wurde eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer A und Grundsteuer B von bisher 420 % auf 450 % (Beschluss des Rates vom 21.06.2018) berücksichtigt. Weiterhin besteht grundsätzlich die Erwartung des Innenministeriums, zur regelmäßigen Anpassung der Ertragsentwicklungen und somit auch der Verpflichtung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen.

 

Der Rat der Gemeinde Dorstadt sollte sich weiterhin mit nachhaltigen Haushaltssicherungsmaßnahmen befassen.

 

Im Haushalt 2021 werden die bisherigen Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und „Dorfgemeinschaftshaus“ wiederaufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2021 incl. Stellenplan 2021 wird erlassen.

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2021 wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: