Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat in seiner Sitzung am 02. September 2020 beschlossen, den Entwurf des Bauleitplans „Waldblick Nord“ in 38312 Dorstadt sowie die dazugehörige Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 12. Oktober 2020 bis zum 12. November 2020 durchgeführt.
Nach Durchführung der
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes „Waldblick-Nord“
in 38312 Dorstadt und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der
endgültige Entwurf des Bebauungsplanes „Waldblick-Nord“ in 38312 Dorstadt
erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Dorstadt beschließt, die
vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Träger
öffentlicher Belange wie vorgeschlagen zu behandeln.
·
Der Rat der Gemeinde Dorstadt beschließt gem. § 10
Baugesetzbuch den Bebauungsplan “Waldblick Nord“ in 38312 Dorstadt als Satzung.
Dem Bebauungsplan mit der Begründung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: