Betreff
Bauleitplanung – Bebauungsplan "Waldblick Nord" in der Gemeinde Dorstadt; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
D-XVIII/051/2021
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat in seiner Sitzung am 02. September 2020 beschlossen, den Entwurf des Bauleitplans „Waldblick Nord“ in 38312 Dorstadt sowie die dazugehörige Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 12. Oktober 2020 bis zum 12. November 2020 durchgeführt.

 

Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes „Waldblick-Nord“ in 38312 Dorstadt und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der endgültige Entwurf des Bebauungsplanes „Waldblick-Nord“ in 38312 Dorstadt erarbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Rat der Gemeinde Dorstadt beschließt, die vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Träger öffentlicher Belange wie vorgeschlagen zu behandeln.

·         Der Rat der Gemeinde Dorstadt beschließt gem. § 10 Baugesetzbuch den Bebauungsplan “Waldblick Nord“ in 38312 Dorstadt als Satzung. Dem Bebauungsplan mit der Begründung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: