Betreff
Wahlleitung für die Kommunalwahlen am 12.09.2021.
Vorlage
B-XVIII/190/2021
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Gemäß § 9 Abs. 1 Nummer 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der zurzeit gültigen Fassung ist Gemeindewahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde. Stellvertreterin oder Stellvertreter ist jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt. Der Rat der Gemeinde kann eine weitere Stellvertreterin oder einen weiteren Stellvertreter aus dem Kreis der Beschäftigten berufen.

 

Nach § 9 Abatz. 2 NKWG ist allerdings abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Wahlleitung in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die Gemeindedirektorin oder der Gemeindedirektor nach § 106 NKomVG. Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht gleichzeitig Wahlleitung oder Stellvertreter/in sein (§ 9 Absatz 4 NKWG). Bei verbundenen Wahlen dürfen Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen auch dann nicht das Amt der Wahlleitung oder stellvertretenden Wahlleitung wahrnehmen, wenn die Voraussetzungen für nur eine Wahl erfüllt sind (§ 13 NKWO).

 

Der Rat kann abweichend dieser Regelungen als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter Beschäftigte der Samtgemeinde für die Gemeindewahlleitung der Mitgliedsgemeinden berufen (§ 9 Abs. 3 NKWG).

 

Kraft Amtes würde Herr Gemeindedirektor Marc Lohmann das Amt des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Börßum bekleiden. Stellvertretende Gemeindewahlleiterin wäre Frau Katrin Scholtysik als stellvertretende Gemeindedirektorin.

 

Da Herr Gemeindedirektor Marc Lohmann beabsichtigt, im September erneut für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters zu kandidieren, steht dieser für das Amt des Gemeindewahlleiters nach § 13 NKWO nicht zur Verfügung.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, Frau Katrin Scholtysik zur Gemeindewahlleiterin und Herrn Thomas Rosenthal als stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Frau Katrin Scholtysik wird zur Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Börßum berufen.

·         Herr Thomas Rosenthal wird zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Gemeinde Börßum berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: