Sachverhalt:
Gemäß § 9 Abs. 1 Nummer 1 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der zurzeit gültigen Fassung ist
Gemeindewahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde.
Stellvertreterin oder Stellvertreter ist jeweils die Vertreterin oder der
Vertreter im Amt. Der Rat der Gemeinde kann eine weitere Stellvertreterin oder
einen weiteren Stellvertreter aus dem Kreis der Beschäftigten berufen.
Nach § 9 Abatz. 2 NKWG ist allerdings abweichend von Absatz
1 Satz 1 Nummer 1 Wahlleitung in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die
Gemeindedirektorin oder der Gemeindedirektor nach § 106 NKomVG.
Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht
gleichzeitig Wahlleitung oder Stellvertreter/in sein (§ 9 Absatz 4 NKWG). Bei
verbundenen Wahlen dürfen Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen auch dann
nicht das Amt der Wahlleitung oder stellvertretenden Wahlleitung wahrnehmen,
wenn die Voraussetzungen für nur eine Wahl erfüllt sind (§ 13 NKWO).
Der Rat kann abweichend dieser
Regelungen als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
Beschäftigte der Samtgemeinde für die Gemeindewahlleitung der
Mitgliedsgemeinden berufen (§ 9 Abs. 3 NKWG).
Kraft Amtes würde Herr Gemeindedirektor Marc Lohmann das Amt des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Börßum bekleiden. Stellvertretende Gemeindewahlleiterin wäre Frau Katrin Scholtysik als stellvertretende Gemeindedirektorin.
Da Herr Gemeindedirektor Marc Lohmann beabsichtigt, im September erneut für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters zu kandidieren, steht dieser für das Amt des Gemeindewahlleiters nach § 13 NKWO nicht zur Verfügung.
Daher schlägt die Verwaltung vor, Frau Katrin Scholtysik zur Gemeindewahlleiterin und Herrn Thomas Rosenthal als stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Frau Katrin Scholtysik wird zur Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Börßum berufen.
·
Herr Thomas Rosenthal wird zum stellvertretenden
Gemeindewahlleiter der Gemeinde Börßum berufen.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: