Betreff
Friedhof Groß Flöthe;
Zuschussantrag für eine Erneuerung des Daches der Friedhofskapelle.
Vorlage
SG-X/309/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Das Dach der Friedhofskapelle Groß Flöthe soll einer Komplettsanierung unterzogen werden, da die asbesthaltige nur flach geneigte Dachfläche an verschiedenen Stellen undicht ist. Die derzeitigen Schindeln, die bereits 50 Jahre alt sind, sind mürbe und rissig. Dazu hat der Ev.-luth. Pfarrverband Flachstöckheim + Flöthe + Mahner + Ohlendorf mit Schreiben vom 02.07.2020 um einen Zuschuss gebeten. Dem Schreiben beigefügt waren drei Kostenvoranschläge. Das preisgünstigste Angebot beläuft sich auf eine Angebotssumme von 12.759,89 Euro.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat im Jahre 2015 einen Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten) auf Friedhöfen und Friedhofskapellen gefasst. Danach beteiligt sich die Samtgemeinde auf Antrag am Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe. Die Beteiligung beläuft sich auf 50 v.H. der geplanten Kosten. Entsprechende Anträge sind unter Beibringung von 3 Kostenvoranschlägen bis zum 01.10. eines jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.

 

Aufgrund der bereits im letzten Jahr erfolgten Antragstellung wurden im Haushaltsplanungsverfahren 2021 für die Sanierungsmaßnahme der Friedhofskapelle in Groß Flöthe Mittel in Höhe von 7.000,00 Euro beim Produktsachkonto 55310.781800 (Zuschuss an Kirchengemeinden) eingeplant. Die Kostenbeteiligung der Samtgemeinde lieg bei einer Summe von 6.379,95 Euro.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Dem ev.-luth. Pfarrverband Flachstöckheim + Flöthe + Mahner + Ohlendorf wird für die Erneuerung des Daches der Friedhofskapelle des Friedhofs Groß Flöthe ein Zuschuss in Höhe von 6.379,95 Euro gewährt.

 

Der Zuschuss wird nach aufsichtsbehördlicher Haushaltsgenehmigung und Abschluss der Maßnahmen nach Vorlage der Endrechnung ausgezahlt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: