Zuschussantrag für die Erneuerung der Wasserzapfstelle.
Sachverhalt:
Die Wasserstelle auf dem Friedhof in Klein Flöthe, die sich direkt im Zugangsbereich befindet, ist vor 30 Jahren behelfsmäßig mit einem Industriecontainer und einem Wasserhahn gebaut worden. Dieser Aufbau ist weder praktisch noch in der Würde des Ortes angemessen. Daher ist vorgesehen, eine neue angemessene Wasserzapfstelle zu errichten. Dazu hat der Ev.-luth. Pfarrverband Flachstöckheim + Flöthe + Mahner + Ohlendorf mit Schreiben vom 02.07.2020 um einen Zuschuss gebeten. Dem Schreiben beigefügt waren drei Kostenvoranschläge.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Die Samtgemeinde Oderwald hat im Jahre 2015 einen Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten) auf Friedhöfen und Friedhofskapellen gefasst. Danach beteiligt sich die Samtgemeinde auf Antrag am Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe. Die Beteiligung beläuft sich auf 50 v.H. der geplanten Kosten. Entsprechende Anträge sind unter Beibringung von 3 Kostenvoranschlägen bis zum 01.10. eines jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.
Das preisgünstigste Angebot beläuft sich auf eine Angebotssumme von 2.534,70 Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei Zahlung der Rechnung innerhalb von 8 Tagen ein Skontoabzug von 2 % gewährt wird. Dieser ist bei den zuschussfähigen Investitionskosten mit zu berücksichtigten, sodass sich der Betrag auf 2.484,01 Euro reduziert. Bei einer 50-prozentigen Kostenbeteiligung kommen auf die Samtgemeinde Oderwald Ausgaben in Höhe von 1.242,01 Euro zu
Für den Neubau einer Wasserentnahmestelle auf dem Friedhof in Klein Flöthe stehen entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Dem ev.-luth. Pfarrverband
Flachstöckheim + Flöthe + Mahner + Ohlendorf wird für den Neubau einer auf dem
Friedhof in Klein Flöthe ein Zuschuss in Höhe von 1.242,01 Euro gewährt.
Der Zuschuss
wird nach aufsichtsbehördlicher Haushaltsgenehmigung und Abschluss der
Maßnahmen nach Vorlage der Endrechnung ausgezahlt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: