Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2021 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2021 weist im Ergebnishaushalt (GuV)
einen Verlust in Höhe von € 44.700,00 aus. Dieser Verlust begründet sich mit
wichtigen und zwingend erforderlichen Unterhaltungsleistungen in verschiedenen
Bereichen. Die mittelfristige Finanzplanung weist weiterhin einen dauerhaften
Jahresgewinn bis 2024 aus. Die Gewinne bis 2024 sind als nachhaltig zu
betrachten.
Im Finanzhaushalt entsteht in der lfd. Verwaltungstätigkeit
ein Geldmittelverlust in Höhe von € 600,00.
Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich auf € 24.500,00. Die
Finanzierung ist durch den aktuellen Finanzmittelbestand (liquide Mittel) der
Gemeinde Cramme gesichert. Die Geldmittelüberschüsse in den Folgejahren werden
die zu erwartenden Tilgungsverpflichtungen übersteigen.
Auf die möglicherweise umfangreichen Investitionen der
Folgejahre im Zusammenhang mit den geplanten Dorfentwicklungsmaßnahmen wird
hingewiesen. Eine Veranschlagung in der mittelfristigen Finanzplanung ist
hierzu noch nicht erfolgt, da die Planungsbelange insgesamt weiterhin noch
nicht konkret genug sind.
Der Stellenplan enthält keine Änderungen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2021
incl. Stellenplan 2021 wird
erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: