Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2021 sowie Stellenplan 2021.
Vorlage
C-XVIII/094/2021
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

Die Haushaltsplanung 2021 weist im Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 44.700,00 aus. Dieser Verlust begründet sich mit wichtigen und zwingend erforderlichen Unterhaltungsleistungen in verschiedenen Bereichen. Die mittelfristige Finanzplanung weist weiterhin einen dauerhaften Jahresgewinn bis 2024 aus. Die Gewinne bis 2024 sind als nachhaltig zu betrachten. 

 

Im Finanzhaushalt entsteht in der lfd. Verwaltungstätigkeit ein Geldmittelverlust in Höhe von € 600,00.  Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich auf € 24.500,00. Die Finanzierung ist durch den aktuellen Finanzmittelbestand (liquide Mittel) der Gemeinde Cramme gesichert. Die Geldmittelüberschüsse in den Folgejahren werden die zu erwartenden Tilgungsverpflichtungen übersteigen.

 

Auf die möglicherweise umfangreichen Investitionen der Folgejahre im Zusammenhang mit den geplanten Dorfentwicklungsmaßnahmen wird hingewiesen. Eine Veranschlagung in der mittelfristigen Finanzplanung ist hierzu noch nicht erfolgt, da die Planungsbelange insgesamt weiterhin noch nicht konkret genug sind.

 

Der Stellenplan enthält keine Änderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2021 incl. Stellenplan 2021 wird                 erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: