Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2021 sowie Stellenplan 2021 und Haushaltssicherungskonzept 2021.
Vorlage
B-XVIII/192/2021
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Hierzu wird auf die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2021 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 199.800,00 aus. Durch die Vermarktung von Baugrundstücken wird ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von € 10.100,00 erreicht. Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2021 insgesamt ein veranschlagter Verlust in Höhe                  von € 189.700. 

 

Die mittelfristige Finanzplanung weist ab 2022 weiter durchgängig Verluste in der lfd. Geschäftsführung aus. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Börßum ist somit nicht erreicht. Es besteht die Pflicht zur Haushaltssicherung und Definition weiterer nachhaltiger Haushaltssicherungsmaßnahmen.

 

Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis des Hebesatzes von 450 v.H. (Beschlusslage aus 2018) berechnet.

 

Im Haushalt 2021 sind wieder erhebliche Sach- und Dienstleistungen (Mehraufwendungen bei Unterhaltungsleistungen in Gemeindewohnungen, im Kindergarten, für Sportanlagen und für Gemeindestraßen) veranschlagt. Auf die diesbezüglichen Festlegungen in der Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachen im Bedarfszuweisungsverfahren wird hingewiesen.

 

Im Finanzhaushalt sind 2021 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung einige Investitionen veranschlagt. Der Neubau einer Kindertagesstätte in Börßum ist mit einem Investitionsvolumen von rd. 2,4 Mio. € ein Bauprojekt mit erheblicher finanzieller Bedeutung und Auswirkung in den Folgejahren (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Abschreibung und Schuldendienst).

 

Für die Umsetzung der Investitionen 2021 ist eine entsprechende Darlehensaufnahme von rd. 1,77 Mio. € vorgesehen und in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Investitionen in den künftigen Jahren (Straßenendausbaumaßnahmen) werden absehbar ebenfalls nur durch Darlehensaufnahmen umsetzbar sein. Die Verschuldung der Gemeinde Börßum wird entsprechend deutlich steigen. Die Finanzmittelüberschüsse der lfd. Verwaltungstätigkeit reichen aktuell nicht zur vollständigen Erfüllung der vollständigen Tilgungsverpflichtungen aus. Somit entstehen weiter steigende Liquiditätskreditstrukturen. Über die konkrete Tilgungsleistung/-vereinbarung wird bei Darlehensaufnahme entschieden.

 

 

Der Stellenplan wurde nicht geändert.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf enthalten.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2021 incl. Stellenplan 2021 wird                 erlassen.

 

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2021 wird beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: