Sachverhalt:
Hierzu wird auf die vorliegenden Entwürfe der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 mit den entscheidungsbegründenden
Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2021 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 199.800,00 aus. Durch die
Vermarktung von Baugrundstücken wird ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von €
10.100,00 erreicht. Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2021 insgesamt ein
veranschlagter Verlust in Höhe
von € 189.700.
Die mittelfristige Finanzplanung weist ab 2022 weiter
durchgängig Verluste in der lfd. Geschäftsführung aus. Die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Gemeinde Börßum ist somit nicht erreicht. Es besteht die
Pflicht zur Haushaltssicherung und Definition weiterer nachhaltiger
Haushaltssicherungsmaßnahmen.
Die Grundsteuer A und B wurden auf Basis des Hebesatzes von
450 v.H. (Beschlusslage aus 2018) berechnet.
Im Haushalt 2021 sind wieder erhebliche Sach- und
Dienstleistungen (Mehraufwendungen bei Unterhaltungsleistungen in
Gemeindewohnungen, im Kindergarten, für Sportanlagen und für Gemeindestraßen)
veranschlagt. Auf die diesbezüglichen Festlegungen in der Zielvereinbarung mit
dem Land Niedersachen im Bedarfszuweisungsverfahren wird hingewiesen.
Im Finanzhaushalt sind 2021 sowie in der mittelfristigen
Finanzplanung einige Investitionen veranschlagt. Der Neubau einer
Kindertagesstätte in Börßum ist mit einem Investitionsvolumen von rd. 2,4 Mio.
€ ein Bauprojekt mit erheblicher finanzieller Bedeutung und Auswirkung in den
Folgejahren (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Abschreibung und Schuldendienst).
Für die Umsetzung der Investitionen 2021 ist eine
entsprechende Darlehensaufnahme von rd. 1,77 Mio. € vorgesehen und in der
Haushaltssatzung festgesetzt. Die Investitionen in den künftigen Jahren
(Straßenendausbaumaßnahmen) werden absehbar ebenfalls nur durch
Darlehensaufnahmen umsetzbar sein. Die Verschuldung der Gemeinde Börßum wird
entsprechend deutlich steigen. Die Finanzmittelüberschüsse der lfd.
Verwaltungstätigkeit reichen aktuell nicht zur vollständigen Erfüllung der
vollständigen Tilgungsverpflichtungen aus. Somit entstehen weiter steigende
Liquiditätskreditstrukturen. Über die konkrete Tilgungsleistung/-vereinbarung
wird bei Darlehensaufnahme entschieden.
Der Stellenplan wurde nicht geändert.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf
enthalten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2021
incl. Stellenplan 2021 wird
erlassen.
·
Das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept 2021 wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: