Betreff
Bauleitplanung; Bebauungsplan "Dorfmitte" in 38312 Cramme;
Aufstellungsbeschluss.
Vorlage
C-XVIII/095/2021
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wurde eine Baugebietsausweisung in der Dorfmitte von Cramme ermöglicht. Der Flächennutzungsplan ist zwischenzeitlich beschlossen und genehmigt.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zurzeit geltenden Fassung beschließt die Gemeinde in eigener Verantwortung, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Cramme die Aufstellung des Bebauungsplanes “Dorfmitte“ in 38312 Cramme.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: