Aufstellungsbeschluss.
Sachverhalt:
Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Oderwald wurde eine Baugebietsausweisung in der Dorfmitte von
Cramme ermöglicht. Der Flächennutzungsplan ist zwischenzeitlich beschlossen und
genehmigt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB), in der zurzeit
geltenden Fassung beschließt die Gemeinde in eigener
Verantwortung, Bauleitpläne aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan
aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Nach § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan
(vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
beschließt der Rat der Gemeinde Cramme die Aufstellung des Bebauungsplanes
“Dorfmitte“ in 38312 Cramme.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: