Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Flöthe
hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Kaufpreisfestsetzung und das
Reservierungsverfahren für die Baugrundstücke im o. g. Baugebiet beschlossen.
Aktuell sind alle
Baugrundstücke verbindlich reserviert.
Der Verkauf der
Baugrundstücke soll ab Mitte/Ende Mai 2021 erfolgen.
Bei den Terminen zur
Grundstücksübergabe und zur Kaufpreiszahlung soll eine gewisse Flexibilität in
Abstimmung mit den aktuellen Planungsbelangen der Käufer*innen im laufenden
Jahr 2021 beachtet werden.
Bei Stornierung von
Reservierungen erfolgt unverzüglich die öffentliche Freigabe des Grundstücks
(Info Warteliste und Internetseite). Der Zugriff auf freie Grundstücke erfolgt
nach Eingang des verbindlichen Reservierungsvordrucks.
Die Vermessung und nachfolgende Umschreibung im
Liegenschaftskataster sowie im Grundbuch ist noch in der Bearbeitung. Die
Grundbuchumschreibung soll voraussichtlich im Juli 2021 abgeschlossen sein.
Daher kann es vorkommen, dass im Finanzierungsverfahren ggf. Sicherheiten für
Dritte (Belastungsvollmacht zur Grundbuchbestellung für Fremdfinanzierung) vor
Umschreibung des Grundbuches erforderlich werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Baugrundstücke
im Baugebiet Klein Flöthe Südwest entsprechend dem jeweils aktuellen
Reservierungsstand an die Käufer*innen zum jeweils festgesetzten
Grundstückspreis zu verkaufen (notarieller Kaufvertrag).
·
Der Bürgermeister wird ermächtigt, gem. § 28 Abs. 1
Nr. 16 NKomVG erforderliche Belastungen von Sicherheiten für Dritte in dem
jeweiligen Grundstückskaufvertrag zu bestellen.
·
Der Käufer trägt sämtliche Nebenkosten des Vertrages.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: