Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Flöthe
hat in seiner Sitzung am 05.10.1993 den Bebauungsplan „Pfarrkamp“ in der
Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist
rechtskräftig.
Der Bebauungsplan beinhaltet unter
anderem in den örtlichen Bauvorschriften Regelungen über die Gestaltung der
Einfriedungen.
Zwischenzeitlich wurden in
dem Baugebiet auch Einfriedungen errichtet, die nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes entsprechen. Ein Abweichen von den örtlichen Bauvorschriften
ist aber grundsätzlich nur möglich, wenn der Bebauungsplan geändert wird.
Daher wird empfohlen, diese
Festsetzung im o. g. Bebauungsplanes ersatzlos zu streichen.
Eine Änderung der örtlichen
Bauvorschriften kann gemäß § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren
durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt sind.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
beschließt der Rat der Gemeinde Flöthe die Durchführung der 1.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pfarrkamp“ in Flöthe OT Groß
Flöthe.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: