Betreff
Containeranlage für die Kindertagesstätte Börßum.
Vorlage
B-XVIII/198/2021
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 den Beschluss gefasst das Büro Urbisch Architekten, Osterwieck, mit den Architektenleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Börßum zu beauftragen. Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Börßum am 07.12.2020 die Umsetzung der vorgestellten Planungsvariante A – mit westlichem Zugangsbereich für den Neubau der Kindertagesstätte beschlossen.

 

Ein weiterer Beschluss wurde im Februar 2021 im Rahmen eines Umlaufverfahrens gefasst. Demnach wurde der Gemeindedirektor ermächtigt die Auftragsvergaben für die Fachplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Börßum an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

Somit wird versucht das Projekt des Neubaus einer Kindertagesstätte schnellstmöglich umzusetzen. Dieses wird aber definitiv nicht zum neuen Kindergartenjahr – 01.08.2021 – machbar sein.

 

Schon jetzt steht fest, dass für mindestens 15 Kindergartenkinder zu dem o.g. Zeitpunkt der nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) geregelte Rechtsanspruch nicht erfüllt werden kann. Überlegungen und Lösungsmöglichkeiten wurden ausreichend erläutert und in Betracht gezogen. Im Ergebnis sieht die Verwaltung als wohnortnahe geeignetste Lösung an, die Kapazität des vorhandenen Kindergartens in Form einer Containeranlage (Modulbauweise) kurzfristig und befristet zu vergrößern.

 

Angedacht ist es die Anlage für einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren anzumieten. Derweil wird geprüft, ob eine Anmietung auch für einen Zeitraum von 18 Monaten möglich ist.

Die monatliche Miete beträgt bei einer Mindestmietdauer von 24 Monaten 3.219,00 € (zzgl. Mwst.).

 

Zu den Mietkosten sind einmalig die Kosten für die Umsetzung der Anlage, die Montage der Module sowie die Krankosten in Höhe von rd. 9.000,00 € (zzgl. Mwst.) zu tragen.

 

Der Modulbau steht z. Zt. in Cremlingen und kann zum 01.07.2021 übernommen werden. Dort wurde dieser in den vergangenen 3 Jahren für den Kindergarten Cremlingen genutzt.

 

 

In Börßum soll die Containeranlage auf dem Parkplatz der Oderwaldhalle (Clubraum) aufgestellt werden.

 

Das hat zum einen den Vorteil, dass keine großen Gründungs- oder Erdarbeiten erforderlich sind und zum anderen ist die Nähe zum derzeitigen Kindergarten und dem Außengelände gegeben, welches in dem Zuge mit genutzt werden soll.

 

Der spätere Rückbau an dem vorgeschlagenen Standort kann ebenfalls als unproblematisch angesehen werden.

 

Seitens der Gemeinde Börßum ist schnellstmöglich der erforderliche Bauantrag zu stellen und der Mietvertrag mit der Fa. Deutsche Industriebau-Group, Lippstadt, zu schließen um pünktlich zum neuen Kindergartenjahr allen Familien einen Kindergartenplatz anbieten zu können.

 

Bauseits sind des Weiteren die Anschlüsse für Strom, Frischwasser und Abwasser herzustellen. Die Kosten werden sich auf ca. 10.000,00 € belaufen.

 

Zudem muss eine Grundausstattung an Mobiliar angeschafft werden, welches aber auch im Neubau weiterverwendet werden wird. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 6.000,00 €.

 

Bei einer befristeten Nutzungsdauer der Containerlösung von max. 18 Monaten werden zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 4.000,00 € (zzgl. Mwst.) erwartet.

 

Um in keinen zeitlichen Verzug zu geraten ist es erforderlich die Verwaltung – den Gemeindedirektor bzw. dessen Stellvertreterin – zu ermächtigen sämtliche Verfahrensschritte durchführen zu können. Das bedeutet den entsprechenden Bauantrag zu stellen, den Mietvertrag mit der Fa. Deutsche Industriebau-Group abzuschließen und weitere erforderliche Aufträge, die im Zuge der bauseits zu tätigenden Maßnahmen erforderlich sind, zu beauftragen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Der Gemeindedirektor wird ermächtigt alle Schritte für eine pünktliche Umsetzung und Aufstellung der Containeranlage als zusätzliche räumliche Kapazität für die Kindertagesstätte Börßum umzusetzen.

·        Den überplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: