Betreff
ZILE-Förderung für Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung:
a) Abriss des Jugendtreffs und Errichtung einer Bürgerbegegnungsstätte
b) Neugestaltung der Außenanlagen
Vorlage
H-XVIII/090/2021
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Oderwald ist im Jahr 2017 in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen worden.

 

Mit Antrag vom 05.09.2019 wurden seitens der Gemeinde Heiningen Zuwendungsanträge nach der ZILE-Richtlinie beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht. Diese beinhalteten:

 

a) den Abriss des Jugendtreffs mit Erweiterung des bestehenden Dorfgemeinschaftshauses als Bürgerbegegnungsstätte (einschließlich Jugendtreff)

 

b) die Neugestaltung der Außenanlagen mit zentralem Spielplatzareal, einschließlich Bewegungsparcours, der Schaffung von Besucherparkplätzen sowie eine Wegeanbindung zwischen der „Hauptstraße“ und der Straße „Am Entenfang“.

 

Die Zuwendungsbescheide für beide Maßnahmen liegen vom Amt für regionale Landesentwicklung vor. Zudem erhält die Gemeinde Heiningen für beide Maßnahmen eine

Billigkeitsleistung des Landes Niedersachsen für finanzschwache Kommunen, so dass die Maßnahme „Bürgerbegegnungsstätte“ eine Förderung von insgesamt 898.962,57 € (90 %) erhält und die Maßnahme „Neugestaltung der Außenanlagen“ eine Förderung von insgesamt 554.242,50 € (90 %).

 

Die Auswahl eines Planungsbüros ist im Februar 2021 erfolgt. Die Aufträge für die Planungsleistungen für beide Maßnahmen wurden in der Sitzung des Rates der Gemeinde Heiningen am 17.02.2021 beschlossen.

 

Das Planungsbüro IPRO Industrieprojekt GmbH, Braunschweig, hat den Zuschlag für die Erneuerung des Dorfgemeinschaftshauses Heiningen in eine Bürgerbegegnungsstätte erhalten. Für die Neugestaltung der Außenanlagen sind die Landschaftsarchitekten Bolle + Baron-Lütje, Meine, zuständig.

 

Die Bewilligungsbescheide sehen einen Umsetzungszeitraum bis spätestens 30.09.2022 (Bürgerbegegnungsstätte) und 30.06.2022 (Außenanlagen) vor.

 

Entsprechende Fristverlängerungen sind beantragt. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich Anfang 2022 zu rechnen. Eine Klärung diesbezüglich läuft derzeit.

 

Es haben erste Gespräche mit den Planungsbüros stattgefunden. Demnach sind zunächst sämtliche Unterlagen für den Bauantrag vorzubereiten. Die Antragsstellung ist lt. Rahmenterminplan für die 22. KW vorgesehen. Des Weiteren sind Fachplaner zu beauftragen. Das betrifft z. B. einen Statiker, Brandschutzgutachter, Bodengutachter, Fachplaner zur Haustechnik etc. Auch der Abriss des bestehenden Jugendtreffs muss bis spätestens Ende der 37. KW umgesetzt werden.

 

Um das angesprochene Zeitfenster lt. der Bewilligungsbescheide einhalten und die erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich umsetzen zu können, ist es erforderlich den Bürgermeister damit zu bevollmächtigen die erforderlichen weiteren vorbereitenden Verfahrensschritte, Anträge und Aufträge, welche die beiden Maßnahmen betreffen, durchführen zu dürfen.

 

Die Ausschreibungen der Hauptgewerke werden vorbereitet und ausgeführt. Der Rat der Gemeinde Heiningen wird über die Auftragsvergaben dann voraussichtlich im September 2021 entscheiden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Bürgermeister wird ermächtigt alle vorbereitenden Verfahrensschritte für eine pünktliche Umsetzung der beiden Maßnahmen der Gemeinde Heiningen im Dorfentwicklungsprogramm der Samtgemeinde Oderwald umzusetzen

·         Der Rat der Gemeinde Heiningen erhält zu den Baumaßnahmen Zwischenberichte.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: