Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel ab dem 01.01.2021
Vorlage
SG-X/321/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit der Drucksache SG-X/055/2017 wurde über die grundlegende Anpassung bzw. Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Flüchtlingsunterbringung mit dem Landkreis Wolfenbüttel zum 01.01.2017 berichtet.

 

Einer der Kernpunkte des bisherigen Vertrages war die Erstattung einer Personenpauschale für Personal- und Sachkosten für Flüchtlinge, die nach dem 01.01.2017 einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz und direkt im Anschluss an den Leistungsbezug nach dem AsylbLG Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten haben. Hier wurde für einen Zeitraum von 48 Monaten ab dem Zuweisungsdatum in den Landkreis Wolfenbüttel eine Pauschale in Höhe von 750,00 Euro geleistet. Mittlerweile ist der 48-monatige Erstattungszeitraum „ausgelaufen“. Dies hat aufgrund der stark rückläufigen Flüchtlingszahlen zur Folge, dass die Gemeinden spätestens ab 2021 (teils erheblich) geringere Abschlagszahlungen erhalten. In der Samtgemeinde Oderwald hat sich das Auslaufen der Kostenregelung bereits seit dem Jahr 2019 bemerkbar gemacht. Von 2018 bis 2020 reduzierten sich die Erstattungen des Landkreises von rd. 53.000 Euro auf rd. 19.000 Euro.

 

Damit die Gemeinden weiterhin in die Lage versetzt werden, eine soziale Beratung und Betreuung sicherzustellen und damit die Integration in die Gemeinschaft weiter vorantreiben können, soll der Erstattungsmodus für die Gemeinden angepasst werden. Perspektivisch soll mit den finanziellen Mitteln zukünftig nicht nur eine soziale Betreuung von Flüchtlingen erfolgen, sondern auch eine soziale Beratung und Betreuung für alle Einwohnerinnen und Einwohnern. In der Samtgemeinde Oderwald soll die Kontaktstelle OderwaldSozial in diese Beratung und Betreuung eingebunden werden.

 

Nach der geänderten Erstattungsregelung erhalten die Gemeinden weiterhin eine Sachkostenpauschale und eine zusätzliche Pauschale für die soziale Beratung und Betreuung von Einwohnerinnen und Einwohnern im jeweiligen Gemeindegebiet. Für die Samtgemeinde Oderwald beläuft sich die zukünftige Erstattungsleistung auf 27.500 Euro (10.000 Euro als Sachkostenpauschale und 17.500 Euro als Pauschale für soziale Beratung und Betreuung).

 

Vor der Gremienbeteiligung wurde die Neuregelung des bisherigen öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel ab dem 01.01.2021 einvernehmlich mit den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten des ländlichen Bereichs bzw. deren Vertretern abgestimmt. Der Vertragsentwurf ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Wolfenbüttel, so wie er sich aus der Anlage zur Drucksache SG-X/321/2021 ergibt, abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: