1. Nachtragsvereinbarung.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2020
beschlossen, den Auftrag für die Neugestaltung der Straße “Alter Holzweg“ in
der Gemeinde Dorstadt der Fa. Blümler Bau Harz GmbH, 38871 Langeln, zum
Angebotsendpreis von 300.001,38 € brutto (16%Mwst.) zu erteilen.
Im Verlauf der Ausführung der o. a. Arbeiten wurde festgestellt, dass
noch zusätzliche, im Hauptleistungsverzeichnis nicht erfasste, Arbeiten
notwendig sind. Im Leistungsverzeichnis wurde für den Gesamtausbaubereich nur
eine Außenbeleuchtungsanlage ohne besondere Ausstattungsmerkmale vorgesehen.
Die Außenbeleuchtungsanlagen sollten jedoch den in diesem Bereich vorhandenen
Beleuchtungsanlagen angepasst werden. Damit eine befriedigende Ausleuchtung des
Bereiches bewirkt werden kann, ist es auch notwendig zwei
Außenbeleuchtungsanlagen zu installieren.
Die mit der Maßnahme beauftragte Firma hat für diese Arbeiten ein
Nachtragsangebot eingereicht, welches nach Prüfung durch das beauftragte
Ingenieurbüro mit einer Nachtragsangebotssumme von brutto (19 % MwSt.) 9.429,95
€ schließt.
Die Gesamtvergütung der o. a. Baumaßnahme beläuft sich damit auf
309.431,33 € brutto.
Der Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten der Gemeinde Dorstadt hat
sich am 14.04.2021 mit der vorgestellten Angelegenheit beschäftigt und
empfiehlt, die mit dem Nachtragsangebot angebotenen Außenbeleuchtungsanlagen zu
beschaffen und zu installieren.
Die hierfür notwenigen Mittel sind im Haushalt 2021 der Gemeinde
Dorstadt eingestellt.
Um Verzögerungen bei der Durchführung der Baumaßnahme zu vermeiden, ist
es notwendig, dass die hierfür erforderlichen Nachtragsvereinbarungen ohne
Zeitverzögerung erteilt werden können.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Die 1.
Nachtragsvereinbarung für die Neugestaltung der Straße “Alter Holzweg“ in der
Gemeinde Dorstadt; Außenbeleuchtungsanlagen, wird der Firma Blümler Bau Harz
GmbH, 38871 Langeln, zum Nachtragsangebotsendpreis von 9.429,95 € (brutto)
erteilt.
·
Der Gemeindedirektor und der Bürgermeister werden
ermächtigt, die für die Baumaßnahme noch erforderlichen Nachtragsvereinbarungen
zu schließen.
Dem Rat der Gemeinde Dorstadt ist unverzüglich über
die notwendigen Nachtragsvereinbarungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
54110.787200
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 309.431,33 € (davon 9.429,95 € 1. Nachtragsvereinbarung)
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: