Betreff
Öffentliche Ladestation - Standort Oderwaldhalle; Antrag der SPD-Fraktion.
Vorlage
B-XVIII/201/2021
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 04.02.2021 einen Antrag auf Prüfung gestellt, ob am Standort „Oderwaldhalle“ eine öffentliche Ladestation installiert werden kann.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat auf seiner Sitzung am 26.04.2021 beschlossen den Antrag anzunehmen und ihn an den Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Naturschutz der Gemeinde Börßum zu überweisen.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat inzwischen die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ rausgegeben. Diese ist bereits in Kraft getreten.

 

Demnach können auch kommunale Gebietskörperschaften Anträge für eine Förderung stellen.

 

Gefördert werden bis zu 80 % der Gesamtkosten pro Ladepunkt, welches mitunter von der Infrastruktur abhängt. Dabei ist der Strom aus erneuerbaren Energien verpflichtend.

 

Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2021 gestellt werden Eine Bewilligung ist nach dem sogenannten „Windhundverfahren“ vorgesehen. Die Ladeinfrastruktur muss bis zum 31.12.2022 realisiert werden.

 

Nähere Informationen zur Förderung sind unter ladeinfrastruktur@bav.bund.de einzusehen.

 

Die Samtgemeinde Oderwald beabsichtigt einen Sammelantrag für die Samtgemeinde und alle Mitgliedsgemeinden (bei Interesse) vorzubereiten.

 

Eine Überprüfung, ob eine Installation am Standort „Oderwaldhalle“ umsetzbar ist, ist dem vorausgesetzt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob eine öffentliche Ladestation am Standort „Oderwaldhalle“ beantragt werden soll und sich die Gemeinde Börßum am Sammelantrag der Samtgemeinde Oderwald anschließt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: