Sachverhalt:
Mit Antrag vom 21.04.2021 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Salzgitter mit, dass für den Friedhof Bornum im Haushaltsvollzug 2020 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 1.890,34 Euro entstanden ist. Die Rücklage war schon im Vorjahr ausgeschöpft. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage SG-X/266/2020 verwiesen.
Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.
Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den
Defizitausgleich der Friedhofskasse Bornum für das Jahr 2020 in Höhe von
1.890,34 Euro.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
55310-431800 55310-431800
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 1.890,34 €
Jährliche Folgekosten: ./.
Jährliche Abschreibungen: ./.