Betreff
Defizitausgleich 2020 für den Friedhof in Bornum.
Vorlage
SG-X/325/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 21.04.2021 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Salzgitter mit, dass für den Friedhof Bornum im Haushaltsvollzug 2020 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 1.890,34 Euro entstanden ist. Die Rücklage war schon im Vorjahr ausgeschöpft. Hierzu wird auf die Verwaltungsvorlage SG-X/266/2020 verwiesen.

 

Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich der Friedhofskasse Bornum für das Jahr 2020 in Höhe von 1.890,34 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     55310-431800                                             55310-431800

Mittel stehen zur Verfügung:          ja

Gesamtausgaben:                                1.890,34 €

Jährliche Folgekosten:                        ./.

Jährliche Abschreibungen:                ./.