Sachverhalt:
Anlass und
Ziele
Derzeit
werden auf EU-, Bundes- und Landesebene die Weichen für die ländliche
Entwicklung in den nächsten Jahren im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2023 -
2027 gestellt. Das Ministerium für Landwirtschaft beabsichtigt für die nächste
Förderperiode den LEADER-Ansatz in Niedersachsen flächendeckend anzubieten. Das
bisherige parallel bestehende Angebot der Förderung eines
ILE-Regionalmanagement soll dabei aufgegeben werden.
Die
kommunalen Partner der ILE-Region Nördliches Harzvorland haben sich vor diesem
Hintergrund in einer außerordentlichen kommunalen ILE-Runde am 18.03.2021 über
die sehr positive Zusammenarbeit und erfolgreiche Umsetzung des ILEKS
einstimmig ausgesprochen. Nun gilt es, die Kooperation in der kommenden Förderperiode
fortzuführen und die Zusammenarbeit mithilfe des LEADER-Ansatzes zu
intensivieren.
Im künftigen
Wettbewerb um Fördermittel sind die Regionen wieder aufgefordert, die
Neuaufstellung/Fortschreibung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) durchzuführen
und sich damit um die Anerkennung als LEADER-Region zu bewerben. Vorbereitend
müssen die Kommunen nunmehr die entsprechenden Haushaltsmittel einstellen und
die notwendigen politischen Beschlüsse zur Fortführung und Finanzierung der
interkommunalen Kooperation fassen sowie eine aktualisierte
Verwaltungsvereinbarung abschließen.
Begründung
Der LEADER-Ansatz ist ein langjährig bewährter und erfolgreicher,
kooperativer Ansatz der EU-Strukturförderung. Hierfür stellen sich die Regionen
mit ihren partizipativ erarbeiteten Konzepten für eine nachhaltige Entwicklung
des ländlichen Raums mit einer entsprechenden Strategie auf. Ein belastbares
Netzwerk handelnder Akteure sowie ein festes regionales Fördermittelbudget
zeichnen den LEADER-Ansatz aus.
In der EU-Förderperiode 2014 - 2020 hat die ILE-Region Nördliches
Harzvorland von der Förderung ländlicher Regionalentwicklung profitiert. Sowohl
bei der Akquise von Fördermitteln als auch bei der Schaffung nachhaltiger
Entwicklungsstrukturen wurden die verfügbaren Instrumente mit hoher Effizienz
und großer Breitenwirkung in der Fläche genutzt. Die Region ist als Ergebnis
des erfolgreichen regionalen Entwicklungsprozesses insbesondere durch Projekte
mit Modellcharakter über ihre Grenzen hinaus bekannt. Das Nördliche Harzvorland
steht für Kooperationsfähigkeit und wegweisende Zukunftsgestaltung. Dem
Leitmotto der Region "Landschaft mit Perspektive" wurde in allen
gesetzten Entwicklungsschwerpunkten und Handlungsfeldern Rechnung getragen und
es konnten wichtige Entwicklungsprozesse angestoßen werden. Diese guten
Grundlagen müssen genutzt werden, um die ländliche Regionalentwicklung
weiterhin erfolgreich fortzusetzen.
Die ILE-Region Nördliches Harzvorland erfüllt die Voraussetzungen, die
LEADER für diesen Weg der Zukunftsgestaltung anbietet. Denn in der Region sind
in den letzten Jahren hoch erfolgreiche Partnerschaften zwischen privaten und
öffentlichen Akteuren, ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen, Verbänden,
Behörden sowie Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft
entstanden. Auf Grundlage der wirkungsstarken regionalen Netzwerke konnten u.a.
zahlreiche Informations-, Vernetzungs- und Qualifizierungsangebote in der
Region etabliert werden.
Für die neue Förderperiode ab 2023 muss sich die Region neu
positionieren und ein neues Entwicklungskonzept erarbeiten bzw. das Bestehende
fortschreiben, in dem Handlungsfelder, Schwerpunkte sowie Leitlinien und
Projekte künftiger Regionalförderung für den Zeitraum 2023 – 2027 festgelegt
werden. Ein moderierter Beteiligungsprozess wird hierzu in jedem Fall
erforderlich sein, denn für die Kommunen ist es von weitreichender und
langfristiger Bedeutung, die erforderlichen Grundlagen zu schaffen und sich im
Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger gemeinsam um Anerkennung als ländliche
Entwicklungsregion zu bewerben.
Gemäß der Information durch das Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das bestehende ILEK Nördliches
Harzvorland mit seiner Strategie weiterhin auch für die Übergangszeit Gültigkeit.
Der Vertrag mit dem Regionalmanagement läuft noch bis zum Jahresende 2022
und kann entsprechend weitergeführt werden.
Angekündigt wurde, dass die neue ELER-Förderperiode voraussichtlich zum
01.01.2023 beginnt. Bis dahin sollten auch die LEADER-Regionen in Niedersachsen
ausgewählt worden sein und starten können. Die Rahmenbedingungen, Zeitplan und
Finanzen stehen jedoch noch nicht fest. Daher können hierzu auch noch keine
verlässlichen Aussagen getroffen werden.
Um dem Land Niedersachsen frühzeitig zu signalisieren, dass die
beteiligten Kommunen an einer Weiterführung der Zusammenarbeit und die Aufnahme
des LEADER-Prozesses in der neuen Förderperiode 2023 - 2027 in ihrer Region
interessiert sind, wird neben den kommunalen Beschlüssen auch das Votum
der ILE-Lenkungsgruppe über die Teilnahme an LEADER eingeholt werden.
Sofern es aktuelle Informationen zur neuen Förderperiode und zu der
Übergangszeit gibt, werden die entsprechenden Informationen gestreut. Um den
Umsetzungsstand der Projekte aus der letzten ILE-Förderperiode zu
verdeutlichen, ist als Anlage der Jahresbericht (ohne Anlagen) der ILE-Region
Nördliches Harzvorland beigefügt.
Auswirkungen auf den
Haushalt
Die Planungskosten für die geforderten regionalen Entwicklungskonzepte
sind förderfähig. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz gab in der „Auftaktveranstaltung zum
Auswahlverfahren für zukünftige LEADER-Regionen“ am 18.06.2021 bekannt, dass
die Förderung über die GAK-Mittel erfolgt. Laut Fördererlass über die Gewährung
von Zuwendung zur Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes nach LEADER
(Stand 15.06.2021) wurde die Höhe der Zuwendung auf 75% der förderfähigen
Ausgaben festgelegt. Dort heißt es weiterhin: „Je nach Erfahrung der Regionen
beträgt die Höchstförderung […]:
a) 70.000,00 € für Entwicklungskonzepte von
Regionen, für die bislang weder ein REK noch ein ILEK vorliegt
b) 35.000,00 € für Entwicklungskonzepte, wenn
für die Region bereits ein REK nach LEADER oder ein ILEK aus der Förderperiode
2014-2020 vorhanden ist.
Ändert sich bei bereits bestehenden ILE- oder LEADER-Regionen die
Gebietskulisse um mehr als 30 % in der Fläche, so gilt dies als erstmalige
Erarbeitung eines REK.“
Hierfür sind entsprechend Haushaltsmittel einzuplanen, um eine Bewerbung
zu ermöglichen. Ebenso sind ggf. schon Mittel für die Umsetzung des
Regionalmanagements und die LEADER-Projekte in 2023 bis 2027 zu
berücksichtigen.
Sofern die Gemeinde Schladen-Werla weiterhin als Geschäftsstelle der
Region fungieren sollte und dies in einer Verwaltungsvereinbarung festgehalten
wird, wird das Geld auch für die anderen Kommunen zur Vorfinanzierung verwendet
werden.
Das zu erwartende Budget, welches die LEADER-Regionen zur Umsetzung der
Förderperiode erhalten, ist noch nicht bekannt. Die Budgets der Regionen sind
abhängig von Größe und Einwohnerzahl. Die vorläufige Berechnung erfolgt auf
Basis des Förderantrages.
Hinweis zur Abgrenzung der Region
In der Anlage 1 zum Erlass vom 15.06.2021 zur
Förderung der Kosten für die Erstellung Regionaler Entwicklungskonzepte sind
Anforderung an Inhalte und Gliederung der REK festgehalten. Städtisch geprägte
Gebiete mit mehr als 75.000 Einwohnern dürfen nicht Teil einer LEADER-Region
sein. Städtisch geprägte Gebiete mit mehr als 50.000 Einwohnern dürfen Teil der
LEADER-Region sein, werden bei der Berechnung der Einwohnerzahl, die dann
ausschlaggebend für das LEADER-Budget (Berechnung nach Einwohnern und Fläche)
ist, nicht mit eingerechnet. Alle Angaben zu Einwohner und Bevölkerung beziehen
sich auf den Stand am 01.01.2021. Weiterhin ist eine nachvollziehbare
Begründung vorzulegen, wenn die Bevölkerungszahl der LEADER-Region zwischen
30.000 und 40.000 Einwohnern oder über 150.000 Einwohnern beträgt.
Nach einer positiven politischen
Beschlussfassung seitens der beteiligten Kommunen wird sich die Samtgemeinde
Oderwald in Abstimmung mit dem Regionalmanagement und der Lenkungsgruppe über
die Beteiligung an der neuen EU-Förderperiode weiter informieren und die
notwendigen Schritte für die Bewerbung als LEADER-Region einleiten und
abarbeiten.
* Aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene wird die neue Förderperiode erst in 2023 starten können. Für den Übergangszeitraum von zwei Jahren wird der derzeitige GAP-Rahmen durch eine Übergangsverordnung fortgesetzt. Die neue Bezeichnung lautet somit Förderperiode 2023-2027 und erstreckt sich über 5 statt der üblichen 7 Jahre.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die
Samtgemeinde Oderwald befürwortet eine Fortführung der
erfolgreichen regionalen Zusammenarbeit der bisherigen ILE-Region Nördliches
Harzvorland sowie die kommende Partizipation an den Fördermöglichkeiten
ländlicher Regionalentwicklung innerhalb des LEADER-Ansatzes in der
EU-Förderperiode 2023 – 2027*. Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich an
einer Bewerbung mit gemeinsamem Wettbewerbsbeitrag (Erstellung eines Regionalen
Entwicklungskonzeptes) als regionale Ausrichtung für die entsprechende
EU-Förderperiode.
·
Die
potenziellen Kosten für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes gemäß den
Vorgaben des Landes sollen nach dem bewährten Kooperationsprinzip der auslaufenden
Förderperiode zwischen den beteiligten kommunalen Partnern aufgeteilt werden.
Eine Finanzierung der beteiligten Kommunen zu gleichen Anteilen wird
angestrebt. Konkretisierungen sind im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zu
treffen.
·
Die
Federführung und Trägerschaft einer regionalen Bewerbung um Anerkennung als
ländliche Entwicklungsregion soll auf der Grundlage ihrer Verfahrenserfahrung
die Gemeinde Schladen-Werla übernehmen. Dies wurde in der kommunalen ILE-Runde
am 28.06.2021 einstimmig beschlossen. Ein Förderantrag für die Erarbeitung
eines Entwicklungskonzeptes ist bis zum 23.07.2021 zu stellen.
·
Diese
Beschlüsse werden vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse der anderen
kommunalen Partner, sowie den aktuellen Informationen und Rahmenbedingungen
durch das Land Niedersachsen getroffen. Über die Aktualisierungen sind die
politischen Gremien zu informieren.
·
Entsprechende
Verwaltungsvereinbarungen zu diesen Beschlüssen sind abzuschließen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: