Betreff
Fortführung der Kooperation ILE Nördliches Harzvorland als LEADER-Region.
Vorlage
SG-X/326/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

 

Anlass und Ziele

 

Derzeit werden auf EU-, Bundes- und Landesebene die Weichen für die ländliche Entwicklung in den nächsten Jahren im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2023 - 2027 gestellt. Das Ministerium für Landwirtschaft beabsichtigt für die nächste Förderperiode den LEADER-Ansatz in Niedersachsen flächendeckend anzubieten. Das bisherige parallel bestehende Angebot der Förderung eines ILE-Regionalmanagement soll dabei aufgegeben werden.

 

Die kommunalen Partner der ILE-Region Nördliches Harzvorland haben sich vor diesem Hintergrund in einer außerordentlichen kommunalen ILE-Runde am 18.03.2021 über die sehr positive Zusammenarbeit und erfolgreiche Umsetzung des ILEKS einstimmig ausgesprochen. Nun gilt es, die Kooperation in der kommenden Förderperiode fortzuführen und die Zusammenarbeit mithilfe des LEADER-Ansatzes zu intensivieren.

 

Im künftigen Wettbewerb um Fördermittel sind die Regionen wieder aufgefordert, die Neuaufstellung/Fortschreibung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) durchzuführen und sich damit um die Anerkennung als LEADER-Region zu bewerben. Vorbereitend müssen die Kommunen nunmehr die entsprechenden Haushaltsmittel einstellen und die notwendigen politischen Beschlüsse zur Fortführung und Finanzierung der interkommunalen Kooperation fassen sowie eine aktualisierte Verwaltungsvereinbarung abschließen.

 

 

Begründung

 

Der LEADER-Ansatz ist ein langjährig bewährter und erfolgreicher, kooperativer Ansatz der EU-Strukturförderung. Hierfür stellen sich die Regionen mit ihren partizipativ erarbeiteten Konzepten für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums mit einer entsprechenden Strategie auf. Ein belastbares Netzwerk handelnder Akteure sowie ein festes regionales Fördermittelbudget zeichnen den LEADER-Ansatz aus.

 

In der EU-Förderperiode 2014 - 2020 hat die ILE-Region Nördliches Harzvorland von der Förderung ländlicher Regionalentwicklung profitiert. Sowohl bei der Akquise von Fördermitteln als auch bei der Schaffung nachhaltiger Entwicklungsstrukturen wurden die verfügbaren Instrumente mit hoher Effizienz und großer Breitenwirkung in der Fläche genutzt. Die Region ist als Ergebnis des erfolgreichen regionalen Entwicklungsprozesses insbesondere durch Projekte mit Modellcharakter über ihre Grenzen hinaus bekannt. Das Nördliche Harzvorland steht für Kooperationsfähigkeit und wegweisende Zukunftsgestaltung. Dem Leitmotto der Region "Landschaft mit Perspektive" wurde in allen gesetzten Entwicklungsschwerpunkten und Handlungsfeldern Rechnung getragen und es konnten wichtige Entwicklungsprozesse angestoßen werden. Diese guten Grundlagen müssen genutzt werden, um die ländliche Regionalentwicklung weiterhin erfolgreich fortzusetzen.

 

Die ILE-Region Nördliches Harzvorland erfüllt die Voraussetzungen, die LEADER für diesen Weg der Zukunftsgestaltung anbietet. Denn in der Region sind in den letzten Jahren hoch erfolgreiche Partnerschaften zwischen privaten und öffentlichen Akteuren, ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen, Verbänden, Behörden sowie Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft entstanden. Auf Grundlage der wirkungsstarken regionalen Netzwerke konnten u.a. zahlreiche Informations-, Vernetzungs- und Qualifizierungsangebote in der Region etabliert werden.

 

Für die neue Förderperiode ab 2023 muss sich die Region neu positionieren und ein neues Entwicklungskonzept erarbeiten bzw. das Bestehende fortschreiben, in dem Handlungsfelder, Schwerpunkte sowie Leitlinien und Projekte künftiger Regionalförderung für den Zeitraum 2023 – 2027 festgelegt werden. Ein moderierter Beteiligungsprozess wird hierzu in jedem Fall erforderlich sein, denn für die Kommunen ist es von weitreichender und langfristiger Bedeutung, die erforderlichen Grundlagen zu schaffen und sich im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger gemeinsam um Anerkennung als ländliche Entwicklungsregion zu bewerben.

 

Gemäß der Information durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das bestehende ILEK Nördliches Harzvorland mit seiner Strategie weiterhin auch für die Übergangszeit Gültigkeit. Der Vertrag mit dem Regionalmanagement läuft noch bis zum Jahresende 2022 und kann entsprechend weitergeführt werden.

 

Angekündigt wurde, dass die neue ELER-Förderperiode voraussichtlich zum 01.01.2023 beginnt. Bis dahin sollten auch die LEADER-Regionen in Niedersachsen ausgewählt worden sein und starten können. Die Rahmenbedingungen, Zeitplan und Finanzen stehen jedoch noch nicht fest. Daher können hierzu auch noch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden.

 

Um dem Land Niedersachsen frühzeitig zu signalisieren, dass die beteiligten Kommunen an einer Weiterführung der Zusammenarbeit und die Aufnahme des LEADER-Prozesses in der neuen Förderperiode 2023 - 2027 in ihrer Region interessiert sind, wird neben den kommunalen Beschlüssen auch das Votum der ILE-Lenkungsgruppe über die Teilnahme an LEADER eingeholt werden.

 

Sofern es aktuelle Informationen zur neuen Förderperiode und zu der Übergangszeit gibt, werden die entsprechenden Informationen gestreut. Um den Umsetzungsstand der Projekte aus der letzten ILE-Förderperiode zu verdeutlichen, ist als Anlage der Jahresbericht (ohne Anlagen) der ILE-Region Nördliches Harzvorland beigefügt.

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt

 

Die Planungskosten für die geforderten regionalen Entwicklungskonzepte sind förderfähig. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gab in der „Auftaktveranstaltung zum Auswahlverfahren für zukünftige LEADER-Regionen“ am 18.06.2021 bekannt, dass die Förderung über die GAK-Mittel erfolgt. Laut Fördererlass über die Gewährung von Zuwendung zur Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes nach LEADER (Stand 15.06.2021) wurde die Höhe der Zuwendung auf 75% der förderfähigen Ausgaben festgelegt. Dort heißt es weiterhin: „Je nach Erfahrung der Regionen beträgt die Höchstförderung […]:

 

a)    70.000,00 € für Entwicklungskonzepte von Regionen, für die bislang weder ein REK noch ein ILEK vorliegt

b)    35.000,00 € für Entwicklungskonzepte, wenn für die Region bereits ein REK nach LEADER oder ein ILEK aus der Förderperiode 2014-2020 vorhanden ist.

 

Ändert sich bei bereits bestehenden ILE- oder LEADER-Regionen die Gebietskulisse um mehr als 30 % in der Fläche, so gilt dies als erstmalige Erarbeitung eines REK.“

 

Hierfür sind entsprechend Haushaltsmittel einzuplanen, um eine Bewerbung zu ermöglichen. Ebenso sind ggf. schon Mittel für die Umsetzung des Regionalmanagements und die LEADER-Projekte in 2023 bis 2027 zu berücksichtigen.

 

Sofern die Gemeinde Schladen-Werla weiterhin als Geschäftsstelle der Region fungieren sollte und dies in einer Verwaltungsvereinbarung festgehalten wird, wird das Geld auch für die anderen Kommunen zur Vorfinanzierung verwendet werden.

 

Das zu erwartende Budget, welches die LEADER-Regionen zur Umsetzung der Förderperiode erhalten, ist noch nicht bekannt. Die Budgets der Regionen sind abhängig von Größe und Einwohnerzahl. Die vorläufige Berechnung erfolgt auf Basis des Förderantrages.

 

 

Hinweis zur Abgrenzung der Region

 

In der Anlage 1 zum Erlass vom 15.06.2021 zur Förderung der Kosten für die Erstellung Regionaler Entwicklungskonzepte sind Anforderung an Inhalte und Gliederung der REK festgehalten. Städtisch geprägte Gebiete mit mehr als 75.000 Einwohnern dürfen nicht Teil einer LEADER-Region sein. Städtisch geprägte Gebiete mit mehr als 50.000 Einwohnern dürfen Teil der LEADER-Region sein, werden bei der Berechnung der Einwohnerzahl, die dann ausschlaggebend für das LEADER-Budget (Berechnung nach Einwohnern und Fläche) ist, nicht mit eingerechnet. Alle Angaben zu Einwohner und Bevölkerung beziehen sich auf den Stand am 01.01.2021. Weiterhin ist eine nachvollziehbare Begründung vorzulegen, wenn die Bevölkerungszahl der LEADER-Region zwischen 30.000 und 40.000 Einwohnern oder über 150.000 Einwohnern beträgt.

 

 

So geht es weiter

 

Nach einer positiven politischen Beschlussfassung seitens der beteiligten Kommunen wird sich die Samtgemeinde Oderwald in Abstimmung mit dem Regionalmanagement und der Lenkungsgruppe über die Beteiligung an der neuen EU-Förderperiode weiter informieren und die notwendigen Schritte für die Bewerbung als LEADER-Region einleiten und abarbeiten.

 

 

 

 

* Aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene wird die neue Förderperiode erst in 2023 starten können. Für den Übergangszeitraum von zwei Jahren wird der derzeitige GAP-Rahmen durch eine Übergangsverordnung fortgesetzt. Die neue Bezeichnung lautet somit Förderperiode 2023-2027 und erstreckt sich über 5 statt der üblichen 7 Jahre.


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald befürwortet eine Fortführung der erfolgreichen regionalen Zusammenarbeit der bisherigen ILE-Region Nördliches Harzvorland sowie die kommende Partizipation an den Fördermöglichkeiten ländlicher Regionalentwicklung innerhalb des LEADER-Ansatzes in der EU-Förderperiode 2023 – 2027*. Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich an einer Bewerbung mit gemeinsamem Wettbewerbsbeitrag (Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes) als regionale Ausrichtung für die entsprechende EU-Förderperiode.

 

·         Die potenziellen Kosten für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes gemäß den Vorgaben des Landes sollen nach dem bewährten Kooperationsprinzip der auslaufenden Förderperiode zwischen den beteiligten kommunalen Partnern aufgeteilt werden. Eine Finanzierung der beteiligten Kommunen zu gleichen Anteilen wird angestrebt. Konkretisierungen sind im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zu treffen.

 

·         Die Federführung und Trägerschaft einer regionalen Bewerbung um Anerkennung als ländliche Entwicklungsregion soll auf der Grundlage ihrer Verfahrenserfahrung die Gemeinde Schladen-Werla übernehmen. Dies wurde in der kommunalen ILE-Runde am 28.06.2021 einstimmig beschlossen. Ein Förderantrag für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes ist bis zum 23.07.2021 zu stellen.

 

·         Diese Beschlüsse werden vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse der anderen kommunalen Partner, sowie den aktuellen Informationen und Rahmenbedingungen durch das Land Niedersachsen getroffen. Über die Aktualisierungen sind die politischen Gremien zu informieren.

 

·         Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zu diesen Beschlüssen sind abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                                                                                             

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: