Betreff
ZILE-Förderung für Maßnahmen in Rahmen der Dorferneuerung:
a) Abriss des Jugendtreffs und Errichtung einer Bürgerbegegnungsstätte
b) Neugestaltung der Außenanlagen
Hier: Änderung in der Planung.
Vorlage
H-XVIII/093/2021
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Oderwald ist im Jahr 2017 in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen worden.

 

Mit Antrag vom 05.09.2019 wurden seitens der Gemeinde Heiningen Zuwendungsanträge nach der ZILE-Richtlinie beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht. Diese beinhalteten:

 

a) den Abriss des Jugendtreffs mit Erweiterung des bestehenden Dorfgemeinschaftshauses als Bürgerbegegnungsstätte (einschließlich Jugendtreff)

 

b) die Neugestaltung der Außenanlagen mit zentralem Spielplatzareal, einschließlich Bewegungsparcours, der Schaffung von Besucherparkplätzen sowie eine Wegeanbindung zwischen der „Hauptstraße“ und der Straße „Am Entenfang“.

 

In Bezug auf die Bürgerbegegnungsstätte erweist sich der in 2019 vorgesehene bauliche Umfang und damit der finanzielle Rahmen für die Gemeinde Heiningen mittlerweile als nicht mehr tragbar - trotz der in maximaler Höhe verfügbaren Fördersumme im Rahmen der Dorfentwicklung, die durch die Mittelbereitstellung über die Billigkeitsrichtlinie zusätzlich ergänzt wird. Zwar belaufen sich die bewilligten Förderungen auf eine Summe von insgesamt 898.962,57 €, allerdings wären infolge der zunächst nicht mit beantragten Planungsleistungen und infolge der eklatanten Preissteigerungen seit Antragstellung in Folge der Baukonjunktur im allgemeinen und der derzeit übermäßig erhöhten Bezugspreise für einzelne Baustoffprodukte (Holz, Kunststoff) im speziellen zusätzliche Kosten von mind. rd. 500.000 EUR absehbar, die durch die Gemeinde Heiningen nicht getragen werden können.

 

Aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen erfolgte zwischenzeitlich eine Überplanung des Vorhabens mit einer neuen Kostenschätzung.

 

 

Inhaltlich umfasst das Vorhaben wie bisher die Erweiterung des bestehenden DGH durch die Errichtung einer Bürgerbegegnungsstätte und die Errichtung eines neuen Jugendzentrums mit ergänzenden Räumlichkeiten (Werkstatt, Lagerraum). Anders als bisher soll allerdings die bauliche Umsetzung erfolgen.

 

War nach Abriss des alten baufälligen Jugendzentrums bisher ein kompletter Neubau vorgesehen, so sollen die Räumlichkeiten der Bürgerbegegnungsstätte nunmehr im Bereich des bisher als sog. Halle deklarierten Gebäudeteils geschaffen werden. Dieser im Zusammenhang mit dem DGH und dem großen Saal errichtete Gebäudeteil wurde bislang entweder als Erweiterung für den Saal genutzt oder diente als Veranstaltungsraum bei Anlässen, die auch den umgebenden Außenraum umfassten. Durch die östlicherseits bestehenden großen Fassadenöffnungen (mit Sektionaltoren) ergab sich eine unmittelbare Verbindung, die z.B. für Public-Viewing Ereignisse genutzt wurde.

 

Die überwiegende Zeit ist dieser Gebäudeteil jedoch funktionslos, so dass eine veränderte Nutzung als Bürgertreff inhaltlich vertretbar ist und sich zudem räumlich gut integrieren lässt. Zudem kann auf die Errichtung separater Sanitärräume für die Gäste verzichtet werden, weil die vorhandenen WC im DGH in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Lediglich für den Betreiber der Gastronomie wäre ein separater Sanitärraum zu schaffen, der im Eingangsbereich des DGH anstelle der hier als Lagerraum genutzten einstigen Garderobe geschaffen werden soll.

 

Der z.Zt. dem Saal angegliederte Buffetraum wurde bisher für die Anrichtung von Speisen genutzt; aufgrund seiner zukünftigen Lage zwischen Saal und Bürgertreff bietet sich hier die Einrichtung einer vollwertigen Küche an. Sofern für private Feiern im Saal später ein ergänzender Raum zum Anrichten der (mitgebrachten) Speisen erforderlich wird, soll dafür der bisher dem Seniorentreff dienende Raum auf der Westseite des DGH umgewandelt werden. Zuletzt erfolgte hier lediglich eine einmalige wöchentliche Belegung; zukünftig soll der Seniorentreff dann im neuen Bürgertreff abgehalten werden.

 

Die Nutzung als Bürgertreff soll aber auch die bisherige (beliebte) Nutzung als teilweise offene Veranstaltungshalle (s.o.) nicht ganz ausschließen: Durch das Aufgreifen der östlich orientierten Öffnungen, die zukünftig große Türfensterelemente aufnehmen sollen, bliebe diese Möglichkeit gewahrt.

 

Durch die Nutzung des vorhandenen umbauten Raumes und durch den weitgehenden Entfall von ergänzenden Sanitärräumen ergeben sich gegenüber der bisherigen Planung deutliche Kostenvorteile. Weitgehend im gleichen Umfang wie bisher stellt sich jedoch der Neubau des Jugendzentrums dar: Hier wird grundsätzlich weiter das Erfordernis gesehen, sämtliche Aufenthalts- und zugeordneten Funktionsräume separat vorzuhalten, um die beabsichtigte Attraktivität nicht von vorn herein in Frage zu stellen.

 

Die erläuternde Änderung erfüllt nach wie vor die beabsichtigten Ziele des bewilligten Vorhabens.

 

In einem Gespräch am 20.05.2021 mit dem Amt für regionale Landesentwicklung wurden diesem die Änderungen vorgetragen und die überarbeitete Plangrundlage anerkannt.

In der überarbeiteten Kostenschätzung sind nunmehr auch die entgegen der dem Antrag beigefügten Aufstellung auch die erforderlichen (Fach-) Planungsleistungen aufgeführt. Auch diese können somit mitgefördert werden.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der vorgelegten angepassten Planung der Maßnahme „Erneuerung des Dorfgemeinschaftshauses in Heiningen“ im Rahmen der Dorfentwicklung in der Samtgemeinde Oderwald wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: