Betreff
Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH - hier: Anpassung des Gesellschaftervertrages.
Vorlage
SG-X/327/2021
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat für den weiteren Breitbandausbau im Landkreis Wolfenbüttel in seiner Sitzung am 09.12.2020 dem Beitritt der noch gründenden Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH auf der Grundlage des zur Beschlussvorlage beigefügten Gesellschaftervertrags zugestimmt (Vorlage SG-X/279/2020).

Der Landkreis Wolfenbüttel hat die mit der Fa. htp GmbH verhandelten Vertragsdokumente für die Übernahme des Netzbetriebs als Vertragspartner der Netzgesellschaft - wie bereits in der Grundsatzvereinbarung vorgesehen - einer vergaberechtlichen, kommunal- und beihilferechtlichen Überprüfung durch die Kanzlei Appelhagen unterziehen lassen. Im Ergebnis wurde vom Vergaberechtler erläutert, dass die, von htp als zwingend eingebrachte Übertragung der Dienstleistung des Netzbetriebs über eine im Moment der Gründung der Netzgesellschaft ebenfalls zu schließende Beteiligungsvereinbarung, einer defacto-Vergabe gleichkommt und somit die Nachprüfung möglich ist und eine Anfechtbarkeit des Gesamtkonstruktes besteht. Um ein mögliches Vergaberisiko auszuschließen, ist aus Sicht der Kanzlei eine öffentliche Ausschreibung der Dienstleistung, inklusive der Beteiligungsanteile an der Gesellschaft, durch die Netzgesellschaft sachgerecht. Im Umkehrschluss muss die Gründung der Netzgesellschaft ohne die Beteiligung der htp GmbH erfolgen. Auf Basis der öffentlichen Vergabe soll dann die Dienstleistung und die Beteiligung an der Gesellschaft an den obsiegenden Bieter übertragen werden. Eine Beteiligung der htp an der Netzgesellschaft zum Gründungszeitpunkt ist zu unterlassen, um einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu sichern, d.h. eine Begünstigung von htp gegenüber den Wettbewerbern zu vermeiden.

Aufgrund dieser juristischen Feststellung wurde der vorliegende Gesellschaftervertrag textlich angepasst. Die Definition der bisherigen Grundsatzvereinbarung als Vertragsbestandteil gemäß § 2 Absatz 4 entfällt ersatzlos. Die für die htp GmbH eingeplanten Gesellschaftsanteile von 25,1 % wurden, bis zur Vergabe der Anteile in gleicher Höhe an den auszuwählenden Betreiber, zunächst dem Landkreis Wolfenbüttel zugeschlagen. Die Änderungen hierzu finden sich in § 4 Absatz 3 Ziffer a) und b) sowie dem der Ziffer i) nachfolgenden Absatz.

Schließlich ist die Zusammensetzung des Projektausschusses in § 13 Absatz 2 und 4 zu korrigieren. Die Entsendung eines Vertreters der Volksbank eG Wolfenbüttel in dieses Gremium ist als Ersatz für den bislang angedachten Vertreter der htp vorgesehen. Der auszuwählende Netzbetreiber stellt später einen eigenen und damit dritten Vertreter für das Gremium ab. Gleichzeitig wurde die Weisungsbefugnis des Projektausschusses in
§ 13 Absatz 4 entsprechend angepasst.

Dem geänderten Gesellschaftervertrag für die Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH ist der Ratsdrucksache beigefügt. Die gegenüber der zuletzt beschlossenen Fassung geänderten Textpassagen sind farbig gekennzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Rat der Samtgemeinde Oderwald nimmt dem als Anlage beigefügten angepassten Gesellschaftervertrag in der Fassung vom 20.05.2021 zur Kenntnis.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                         

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: