Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Börßum - Generalermächtigung.
Vorlage
B-XVIII/203/2021
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 den Beschluss gefasst, das Büro Urbisch Architekten, Osterwieck, mit den Architektenleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Börßum zu beauftragen. Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Börßum am 07.12.2020 die Umsetzung der vorgestellten Planungsvariante A – mit westlichem Zugangsbereich für den Neubau der Kindertagesstätte beschlossen.

 

Zudem wurde im Februar 2021 durch einen Beschluss im Umlaufverfahren der Gemeindedirektor ermächtigt, die Auftragsvergaben für die Fachplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Börßum an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Der Bauantrag wurde von Herrn Architekten Urbisch ausgearbeitet und am 29.04.2021 bei der zuständigen Bauaufsicht eingereicht. Eine entsprechende Eingangsbestätigung des Landkreises Wolfenbüttel liegt mit Schreiben vom 07.05.2021 vor.

Der Neubau der Kindertagesstätte muss bis zum 01.08.2022 umgesetzt sein. Das hängt u.a. mit der befristeten Betriebserlaubnis für die „Wackelzahngruppe“ in der Grundschule Börßum bis zum 31.07.2022 zusammen. Die vorübergehende Containerlösung soll einen Zeitraum von maximal 18 Monaten nicht überschreiten.

Um in keinen zeitlichen Verzug bei der Ausführung zu geraten, ist es erforderlich, den Bürgermeister und den Gemeindedirektor – bzw. dessen Stellvertreter/in – zu ermächtigen, sämtliche weiteren, erforderlichen Verfahrensschritte, Anträge und Aufträge, welche die Maßnahme betreffen, durchführen zu dürfen.

 

Die Ausschreibungen der Hauptgewerke werden zurzeit vorbereitet und sobald die Baugenehmigung vorliegt, ausgeführt. Die Auftragsvergabe erfolgt an den jeweiligen wirtschaftlichsten Bieter.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum wird regelmäßig über die Auftragsvergaben und den Baufortschritt unterrichtet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor -bzw. dessen Stellvertreter/in- werden ermächtigt, alle weiteren Verfahrensschritte, Anträge und Auftragsvergaben, die für eine pünktliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Börßum“ umzusetzen sind, durchzuführen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: