Sachverhalt:
Im Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald
wurde die Ausweisung von Gewerbeflächen am östlichen Ortsrand von Klein Flöthe
ermöglicht. Der Flächennutzungsplan ist rechtskräftig und wird bezogen auf die
aktuellen Planungsentwicklungen zur bauplanungsrechtlichen Gestaltung im
Gewerbegebiet mit der nächsten Flächennutzungsplanfortschreibung aktualisiert
(Parallelverfahren).
Es wird
daher vorgeschlagen, nunmehr einen Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klein Flöthe Süd“ (Lageplan s. Anlage) zu
fassen.
Das Gesamtverfahren „Gewerbegebiet Klein
Flöthe Süd“ wird über einen Städtebaulichen Vertrag mit der NLG abgewickelt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Flöthe die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klein Flöthe Süd“ in 38312 Flöthe
zur Entwicklung von Gewerbeflächen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: