Sachverhalt:
In der Samtgemeinde Oderwald werden obdachlose
Personen und Flüchtlinge derzeit in Wohnungen eingewiesen. Grundlage für die
Einweisung ist die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von
Unterkünften durch Obdachlose in der Samtgemeinde Oderwald vom 16.06.2016.
Prinzipiell hat eine ungewollt obdachlose Person
Anspruch auf Unterbringung in einer Notunterkunft, sofern sie nicht in der Lage
ist, sich aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln selbst eine Unterkunft
oder Wohnung zu beschaffen. Problematisch wird es immer dann, wenn das
Verhalten der Person letztlich für die Umgebung nicht mehr zumutbar ist.
Zwischenzeitlich wurde verwaltungsgerichtlich bestätigt, dass eine
Obdachlosigkeit im rechtlichen Sinn nicht (mehr) vorliegt, wenn der/die
Obdachlose beharrlich gegen die Ordnung der zugewiesenen Unterkunft verstößt
und deshalb zur Aufrechterhaltung der Ordnung die Nutzung beendet werden muss.
Die Unterbringung eines/einer Obdachlosen setzt voraus, dass der/die Betroffene
unterbringungsfähig und unterbringungswillig ist. Falls diese Voraussetzungen
nicht mehr vorliegen, besteht auch keine Verpflichtung zur Unterbringung.
Der bisherigen Satzung fehlt es an
Regelungstatbeständen und Sanktionsmöglichkeiten in extremen Fällen von
Missachtung behördlicher Anordnungen. Aus diesem Grund wurden die §§ 5 und 6
der bisherigen Satzung zusammengefasst und überarbeitet. Darüber hinaus wurden
einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die vorgenommenen Änderungen sind
in der Anlage Satzungsvergleich dargestellt. Darüber hinaus ist die Neufassung
der Satzung nochmals in einer Lesefassung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigefügte Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften durch Obdachlose in
der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: