Beschlussfassung.
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 16.09.2020 die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans sowie die zeitgleiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Nach vorheriger Bekanntmachung lag der Entwurf vom 12. Oktober bis 12. November 2020 öffentlich aus. Zeitgleich konnte er auf der Homepage der Samtgemeinde Oderwald eingesehen werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 06.Oktober bis 12. November 2020 statt.
Seitens der Träger öffentlicher Belange sind keine Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes eingegangen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind 2 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden ausgewertet und nach Abwägung (s: Anlage) der vorgetragenen Belange im anliegenden Lärmaktionsplan berücksichtigt.
Der beschlossene Lärmaktionsplan ist nach der Veröffentlichung dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz einzureichen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Nach Prüfung der Anregungen und Stellungnahmen
beschließt der Rat der Samtgemeinde Oderwald den Lärmaktionsplan in der
anliegenden Fassung.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: