Betreff
Seniorenwohnanlage in der Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe;
Vergabe der Planungsleistungen.
Vorlage
F-XVIII/102/2021
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Oderwald ist im Jahr 2017 in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen worden.

 

Seitens der Gemeinde Flöthe wurde ein Zuwendungsantrag zur Errichtung einer Seniorenwohnanlage in der Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht. Mit Bescheid vom 14.04.2021 wurde der Zuwendungsantrag bewilligt.

 

Vor diesem Hintergrund ist für die Planung und die Umsetzungsbegleitung der vorgenannten Maßnahme ein Planungsbüro zu beauftragen.

Der Rat der Gemeinde Flöthe hat bereits in seiner Sitzung am 28.03.2019 die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 (Grundlagenermittlung; Vorplanung; Entwurfsplanung) an das Ingenieurbüro Delta Bauplanung GmbH, Braunschweig, beschlossen. Ein Planungsvertrag wurde bisher nicht unterzeichnet. Die notwendigen Planungsleistungen zur erfolgten Antragstellung der Fördermaßnahme wurden erbracht und müssen jetzt aktualisiert und konkretisiert werden. Diesbezüglich ist es sinnvoll die weiteren Planungsleistungen auch an dieses Büro zu vergeben. Das Ingenieurbüro hat zu der Gesamtmaßnahme ein Honorarangebot als Generalplaner vorgelegt (s. Anlage).

 

Mit dem “GENERALPLANERVERTRAG“ übernimmt das beauftragte Planungsbüro funktionenübergreifend sämtliche Projektierungs-, Planungs- und Überwachungsarbeiten für das Bauvorhaben.

 

Weiterhin soll die Vergabe der Planungsleistungen stufenweise erfolgen.

  1. Die Leistungsphasen 1 – 3 (1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung, 3. Entwurfsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind durch Ratsbeschluss (s. o.) schon beauftragt, werden im neu abzuschließenden Generalplanervertrag jedoch miterfasst.
  2. Die Leistungsphase 4. (Genehmigungsplanung) ist zwingend für die Bauantragsstellung erforderlich.
  3. Die Leistungsphasen 5 – 9 (5. Ausführungsplanung, 6. Vorbereitung der Vergabe, 7. Mitwirkung bei der Vergabe, 8. Objektüberwachung, 9. Objektbetreuung und Dokumentation) der HOAI sind nach Eingang der Baugenehmigung für die beantragte Maßnahme zu beauftragen.

 

Auf die damit verbundene vergaberechtliche Ausschreibung der Planungsleistungen wird hingewiesen. Die Planungsleistungen sind nicht Bestandteil der Projektförderung durch das Amt für regionale Landesentwicklung.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Auftrag für die Planungsleistungen “Seniorenwohnanlage in der Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe“ wird der Fa. Delta Bauplanung GmbH, Theodor-Heuss-Straße 1, 38122 Braunschweig, entsprechend dem beigefügten Honorarangebot erteilt. Ein entsprechender Generalplanervertrag ist abzuschließen.
Auf eine Ausschreibung der Planungsleistungen wird verzichtet.

·         Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 1 – 3 (1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung, 3. Entwurfsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurden für die Antragstellung schon beauftragt (Ratsbeschluss vom 28.03.2019) werden im Generalplanervertrag aber miterfasst. Die Planungsleistungen der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist zu beauftragen, sobald der Rat der Gemeinde Flöthe die Bauantragstellung beschließt; die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 – 9 (5. Ausführungsplanung, 6. Vorbereitung der Vergabe, 7. Mitwirkung bei der Vergabe, 8. Objektüberwachung, 9. Objektbetreuung und Dokumentation) der HOAI 2021sind nach Eingang der Baugenehmigung zu beauftragen.

·         Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Wolfenbüttel ohne wesentliche Beanstandungen erfolgt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                          11170.787100

Mittel stehen zur Verfügung:       ja, über den 1. Nachtragshaushalt 2021

Gesamtausgaben:                     1,6 Mio. € akt. vorl. Kostenschätzung      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: